Pensionszusagen entsprechen der Versorgungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Versorgungsordnung 1968 sieht eine Alters- und Invalidenrente sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vor. Der Rentenanspruch ist dienstzeitabhängig; Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet. Das Versorgungswerk wurde zum 31. Januar 1981 für Neueintritte geschlossen.
Zum 1. April 1993 (für leitende Angestellte zum 1. Juni 1993) trat die Versorgungsordnung 1993 in Kraft. Nach dieser Versorgungsordnung werden Altersrente, Invalidenrente und Hinterbliebenengeld gewährt. Diese Regelung basiert auf der jährlichen Ermittlung von Versorgungsteilbeträgen, die in Abhängigkeit des rentenfähigen Arbeitsverdienstes sowie des Unternehmensgewinns ermittelt werden. Das Versorgungswerk wurde zum 31. März 1999 für Neueintritte geschlossen.
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, Pensionszusagen durch Gehaltsverzicht zu erlangen. Die in den Rückstellungen für Pensionsanwartschaften enthaltenen arbeitnehmerfinanzierten Zusagen werden durch einen Versicherungsvertrag mit der HDI Lebensversicherung AG, Köln, rückgedeckt.
Zum 1. Juli 2000 ist für den gesamten Konzern die Versorgungsordnung 2000 in Kraft getreten, nach der neuen Mitarbeitern, die zum Kreis der Begünstigten zählen, eine indirekte Zusage der HDI Unterstützungskasse e. V. gewährt wird. Dieses Versorgungswerk sieht Leistungen der Alters- und Invalidenrente sowie Hinterbliebenengeld vor.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2002 besteht für die Mitarbeiter des Konzerns die Möglichkeit, durch Mitgliedschaft in der HDI Pensionskasse AG zu unveränderten Bedingungen im Wege der Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.
Neben diesen Versorgungsordnungen bestehen insbesondere für leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder Einzelzusagen sowie Zusagen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes.
Bei den Zusagen an inländische Mitarbeiter handelt es sich überwiegend um durch die Konzernunternehmen finanzierte Zusagen. Pensionsfonds bestehen nicht. Die Pensionsrückstellungen im In- und Ausland wurden nach einheitlichen Vorgaben in Abhängigkeit von den jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten ermittelt.
Die Pensionsrückstellungen errechnen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und beruhen auf den vom Hannover Rück-Konzern gewährten Zusagen für Alters-, Invaliden- und Witwenrenten. Die Zusagen orientieren sich an der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und der Höhe des Gehalts.
Die leistungsorientierten Pläne setzen die Hannover Rück den folgenden versicherungsmathematischen Risiken aus:
Langlebigkeit beinhaltet das Risiko, dass die in den Rechnungsgrundlagen enthaltene Sterbewahrscheinlichkeit nicht der tatsächlichen Sterblichkeit entspricht und über einen im Vergleich zu den Annahmen längeren Zeitraum Rentenzahlungen erbracht und finanziert werden müssen.
Invalidisierung beinhaltet das Risiko, dass die angenommene Anzahl der Verrentungen wegen Invalidität aus dem Teilbestand der Anwärter nicht dem tatsächlichen Verlauf entspricht und aufgrund dessen erhöhte Leistungsverpflichtungen zu erbringen sind.
Der Rententrend beinhaltet das Risiko, dass die in den Trendannahmen berücksichtigte Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu gering angenommen worden ist und es zu erhöhten Leistungsverpflichtungen aufgrund des gesetzlichen Rentenanpassungsgebotes kommt.
Der Gehaltstrend beinhaltet das Risiko, dass die in den Trendannahmen gleichlaufend berücksichtigten Steigerungen der pensionsfähigen Gehälter die tatsächlichen Entwicklungen nicht auskömmlich abbilden. Darüber hinaus besteht bei Plänen, bei denen für die Leistungsermittlung die maßgeblichen Einkommensteile unterhalb und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich gewichtet werden, das Risiko einer in Zukunft abweichenden Entwicklung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenze.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Bewertungsannahmen | ||||||
2016 | 2015 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
in % | Deutschland | Australien | Großbritannien | Deutschland | Australien | |
Abzinsungsfaktor | 1,65 | 3,62 | 2,70 | 2,36 | 3,60 | |
1,59 | 3,00 | 2,35 | 2,50 | 3,50 | ||
Anwartschaftsdynamik | 2,17 | 3,00 | 2,15 | 1,86 | 3,00 |
Die Veränderung der Nettoschuld für die verschiedenen leistungsorientierten Pensionspläne des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
in TEUR | Leistungsorientierte Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Vermögenswertanpassung | |||
Stand 1.1. des Geschäftsjahres | 154.832 | 187.034 | 4.533 | 15.533 | – | – |
Im Jahresergebnis erfasste Veränderungen | ||||||
Laufender Dienstzeitaufwand | 3.169 | 4.274 | – | – | – | – |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Plankürzungen | – | 1.285 | – | – | – | – |
Nettozinskomponente | 3.459 | 2.636 | 133 | 37 | – | – |
6.628 | 8.195 | 133 | 37 | – | – | |
Erfasst in den kumulierten übrigen, nicht ergebniswirksamen Eigenkapitalkomponenten | ||||||
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus Änderung der biometrischen Annahmen | – | – | – | – | – | – |
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus Änderung der finanziellen Annahmen | 21.998 | -17.840 | – | – | – | – |
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 17.755 | -1.034 | – | – | – | – |
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge) | – | – | 11.904 | 123 | – | – |
Veränderungen aus Vermögens- wertanpassung | – | – | – | – | 40 | – |
Wechselkursänderungen | -431 | 47 | -403 | 14 | – | – |
39.322 | -18.827 | 11.501 | 137 | 40 | – | |
Sonstige Veränderungen | ||||||
Beiträge der Arbeitgeber | – | – | 123 | 5.084 | – | – |
Beiträge bzw. Gehaltsumwandlungen der Arbeitnehmer | 27 | – | 382 | – | – | – |
Gezahlte Versorgungsleistungen | -4.701 | -20.191 | -2 | -16.247 | – | – |
Zu- und Abgänge | 11.605 | -1.155 | 10.311 | -225 | – | – |
Auswirkungen von Planabgeltungen | -92 | -224 | – | 214 | – | – |
6.839 | -21.570 | 10.814 | -11.174 | – | – | |
Stand 31.12. des Geschäftsjahres | 207.621 | 154.832 | 26.981 | 4.533 | 40 | – |
Das Planvermögen enthält ausschließlich qualifizierende Versicherungsverträge im Sinne des IAS 19.
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Änderung der finanziellen Annahmen für leistungsorientierte Verpflichtungen sind im abgelaufenen Jahr im Wesentlichen durch den Rückgang des Abzinsungsfaktors gegenüber dem Vorjahr geprägt.
Als Folge der Entwicklungen auf den Kapitalmärkten ist eine Finanzierung der Mindestanpassung laufender Leistungen aus der Überschussbeteiligung nicht mehr zu erwarten. Auf längere Sicht kann nicht mehr von einer erforderlichen Zinsüberschussbeteiligung von mindestens 1% p. a. ausgegangen werden. Daher wurden bestimmte über Unterstützungskassen gegebene Pensionszusagen im Geschäftsjahr erstmals nach den Regelungen für leistungsorientierte Versorgungszusagen („Defined Benefit Plans“) versicherungsmathematisch bewertet. Die geänderte Bewertung dieser Pensionszusagen spiegelt sich in der Erhöhung der versicherungsmathematischen Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen auf 17,8 Mio. EUR (1,0 Mio. EUR Gewinn) wider. Des Weiteren resultiert aus dieser Umgliederung ein Anstieg der Erträge aus Planvermögen auf 11,9 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR).
Die unter den Sonstigen Veränderungen gezeigten Zugänge reflektieren den im Geschäftsjahr erfolgten Erwerb der CGI.
Die Überleitung von den Anwartschaftsbarwerten zu den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:
Pensionsrückstellungen | ||
in TEUR | 2016 | 2015 |
---|---|---|
Anwartschaftsbarwert zum 31.12. | 207.621 | 154.832 |
Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. | 26.981 | 4.533 |
Vermögenswertanpassung | 40 | – |
Bilanzierte Versorgungszusagen zum 31.12. | 180.680 | 150.299 |
Pensionsrückstellungen | 180.680 | 150.299 |
Im laufenden Geschäftsjahr erwartet die Hannover Rück aus den dargestellten Pensionsplänen Beitragszahlungen i. H. v. 2,4 Mio. EUR. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich auf 17,9 (17,5) Jahre.
Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag folgende Auswirkung:
Effekt auf die leistungsorientierte Verpflichtung | |||
in TEUR | Parameteranstieg | Parameterrückgang | |
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Abzinsungsfaktor | (+/-0,5 %) | -15.848 | 20.409 |
Gehaltssteigerungsrate | (+/-0,25 %) | 1.034 | -1.013 |
Rentenanpassungsfaktor | (+/-0,25 %) | 6.106 | -5.818 |
Daneben ist eine Änderung hinsichtlich der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern möglich. Zur Ermittlung des Langlebigkeitsrisikos wurden die zugrunde gelegten Sterbetafeln durch eine Absenkung der Sterblichkeiten um 10 % angepasst. Diese Verlängerung der Lebensdauern hätte zum Ende des Geschäftsjahres zu einer um 6,9 Mio. EUR (5,0 Mio. EUR) höheren Pensionsverpflichtung geführt.