Eine gut funktionierende Compliance-Struktur betrachtet die Hannover Rück als essenzielles Instrument, um die Einhaltung externer Regelungswerke sowie firmenintern gesetzter Anforderungen zu gewährleisten. Unsere Compliance-Struktur mit den auf die spezifischen Besonderheiten unserer Geschäftsfelder Schaden- und Personen-Rückversicherung genau abgestimmten Compliance-Modulen ermöglicht eine bestmögliche Handhabung. Den Compliance-Ausschüssen, in denen Fragen zum Risikotransfer sowie sonstige Compliance-Aspekte von Rückversicherungsverträgen des Konzerns geprüft werden, gehören Mitglieder aus den jeweiligen Geschäftsfeldern sowie aus den Bereichen Recht, Finanzen, Rechnungslegung und Kapitalanlagen an. Die Vorsitzenden berichten direkt an den Vorstand. Diese Struktur gewährleistet die Einhaltung der formulierten Vorgaben.
Der Compliance-Bericht für das Kalenderjahr 2016 wird dem FPA im März 2017 vorgelegt. In dem Bericht werden die Struktur und die vielfältigen Aktivitäten der Hannover Rück in diesem Zusammenhang dargestellt. Ebenfalls fließen die Ergebnisse der gesonderten Datenschutz-Berichterstattung für das Kalenderjahr 2016 in den Compliance-Bericht ein. Nach eingehenden Prüfungen zu Themen wie Directors’ Dealings, Ad-hocund sonstigen Meldepflichten, Insiderliste, Beraterverträgen, Datenschutz, internationalen Sanktionen oder dem konzernweit installierten Hinweisgebersystem kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass nur wenige Umstände bekannt geworden sind, die auf Verstöße gegen Compliance-relevante Bestimmungen schließen lassen. Nach eingehender Untersuchung dieser Vorkommnisse wurden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass die Hannover Rück in Übereinstimmung mit den internen und externen Anforderungen für ihre Geschäftstätigkeit ist.