Transaktionen von Aktien, Optionen und Derivaten der Hannover Rück SE in einer Höhe von über 5,0 TEUR durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder oder sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind (sogenannte Directors’ Dealings), sowie durch bestimmte mit ihnen in einer engen Beziehung stehende Personen sind gemäß § 15a WpHG zu berichten. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine derartigen berichtspflichtigen Transaktionen getätigt.
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der Hannover Rück SE sowie deren Ehegatten, eingetragene Lebenspartner bzw. Verwandte ersten Grades sind im Besitz von weniger als 1,0 % der ausgegebenen Aktien. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Gesamtbesitz 0,004 % (0,004 %) – das sind 4.625 Stück (4.585 Stück) – der ausgegebenen Aktien.