Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten vom Erstversicherer übernommenen Einzelrisiko. Steht im Gegensatz zur obligatorischen (auch: Vertrags-)Rückversicherung.