Im Geschäftsjahr 2018 befassten wir uns als Aufsichtsrat eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Wir berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwachten die Geschäftsführung auf Basis schriftlicher und mündlicher Berichterstattung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE kam zu vier ordentlichen Sitzungen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen, um nach entsprechenden Beratungen die anstehenden Beschlüsse zu fassen. Zudem fasste der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum zwei Beschlüsse im schriftlichen Verfahren. An den Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2018 haben jeweils alle neun Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An einer Sitzung nahmen routinemäßig zwei Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teil. Des Weiteren ließen wir uns vom Vorstand auf Basis der Quartalsmitteilungen schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und des Konzerns unterrichten. Die Quartalsberichte mit den Abschlussbestandteilen und Kennzahlen für den Hannover Rück-Konzern stellten eine wichtige Informationsquelle für den Aufsichtsrat dar.
Wir nahmen eine Analyse der Ergebnisse des Jahres 2017 in der Schaden- und Personen-Rückversicherung entgegen und ließen uns die Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2018 sowie die operative Planung für das Geschäftsjahr 2019 vom Vorstand darstellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde überdies vom Vorstandsvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen sowie über die Risikolage des Unternehmens und innerhalb des Konzerns unterrichtet. Insgesamt haben wir im Rahmen unserer gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstandes mitgewirkt und uns von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt.
Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich.
Am 12. Februar 2018 hielten wir eine außerordentliche Sitzung ab, welche der Befassung mit der US-Steuerreform und deren Auswirkungen auf das Rückversicherungsgeschäft der Hannover Rück SE sowie einzelnen Finanzierungsmaßnahmen gewidmet war.
In der Sitzung am 8. März 2018 erörterte der Aufsichtsrat den testierten Jahres- und Konzernabschluss sowie Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. Wie auch im Vorjahr erläuterte der Vorstand hierzu alle wesentlichen Kennzahlen aus Versicherungstechnik und Nichtversicherungstechnik sowie Eckdaten aus der Kapitalanlage und der Wirtschaftsprüfer präsentierte direkt die Ergebnisse der Prüfung und schilderte deren Ablauf. Der Vorstand stellte einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr 2018 dar und wir diskutierten die wesentlichen Erkenntnisse aus Compliance-, Revisions- sowie Risikobericht. Bei der jährlichen Überarbeitung der Kapitalanlagerichtlinien wurden diese unter anderem im Produktkatalog um Cross Currency Swaps erweitert sowie vereinzelt Anpassungen der Anlagequoten in Reaktion auf Marktentwicklungen vorgenommen. Nach angekündigter Niederlegung zweier Aufsichtsratsmandate – Herr Wolf-Dieter Baumgartl und Herr Dr. Klaus Sturany – zur Beendigung der Hauptversammlung im Mai beriet der Aufsichtsrat über die entsprechende Nachwahl von Herrn Torsten Leue und Frau Dr. Ursula Lipowsky, welche der Sitzung dazu als Gäste beiwohnten. Dabei fanden die Kompetenzen im Gesamtgremium sowie der geplanten neuen Zusammensetzung der Ausschüsse Berücksichtigung. Auch die übrigen in der kommenden Hauptversammlung zu behandelnden Tagesordnungspunkte wurden festgesetzt. Nachdem der Aufsichtsrat im Jahr 2017 im Anschluss an das Auswahlverfahren auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses die präferierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgewählt hatte, hat er dieser Feststellung folgend die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstmalig zum Abschlussprüfer bestellt. Ferner wurde die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstandes auf der Grundlage der Feststellungen zur Erreichung der jeweiligen Ziele für das Geschäftsjahr 2017 festgelegt und, nach eingehender Befassung mit dem Thema, einer Kapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft Glencar Insurance Company zugestimmt.
Am 4. Mai 2018 berichtete uns der Vorstand über das 1. Quartal 2018 und wir gingen näher auf die Gesamtergebnisse aus dem Vorjahr ein, wozu uns der Vorstand entsprechende Analysen zur Qualität der Schadenreserven in der Schaden- Rückversicherung und Intrinsic Value Creation (IVC) präsentierte. Zusätzlich zum Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr stellten die Auseinandersetzung mit dem Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) sowie die Kapitalisierung nach Solvency II weitere Beratungsschwerpunkte dar. Daran anknüpfend wurde der Aufbau des Regular Supervisory Reports (RSR) sowie dessen Unterschiede und Überschneidungen mit dem ORSA dargestellt. Zudem wurde ein Bericht über die Kapitalanlagerendite im Wettbewerbsvergleich entgegengenommen. Auch die Beratungen über die gemeinsame Wachstumsinitiative im Specialty-Geschäft zwischen der Hannover Rück SE und der HDI Global SE stellten einen wesentlichen Teil unserer Arbeit im Aufsichtsrat dar.
In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 7. Mai 2018 kam es zu den nach der Hauptversammlung erforderlichen Nachwahlen in den Ausschüssen sowie der Nachwahl unseres stellvertretenden Vorsitzenden. Die personellen Details hierzu sind dem Bericht weiter unten (Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand) zu entnehmen.
Am 8. August 2018 berichtete der Vorstand über das 1. Halbjahr 2018, wobei er wie üblich wesentliche Kennzahlen aus Versicherungstechnik und Nichtversicherungstechnik erläuterte und den Stand der Erreichung der strategischen Ziele mittels Targetmatrix skizzierte. Dem Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr schloss sich eine Erörterung der wesentlichen Erkenntnisse des Risikoberichtes an. Ein zentrales Thema der Sitzung im August bildeten ferner die von der Gesellschaft gewählten Management-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem sogenannten US Brock-Portefeuille und die Darstellung der Bilanzierung und Entwicklung des betroffenen Geschäftes. Das entsprechende Projekt „Reboot Update“ wurde außerdem eingehend in den Sitzungen des Finanzund Prüfungsausschusses erörtert. Wir nahmen außerdem den Prüfungsbericht zur Solvabilitätsübersicht entgegen. Ferner ließ sich der Aufsichtsrat die Digitalisierungsstrategie der Gesellschaft ausführlich vom Vorstand erläutern und beriet über diese in der Folge. Im Hinblick auf die erneut durchgeführte Selbsteinschätzung der Kenntnisse im Aufsichtsrat hat dieser beschlossen, hierfür auch im Jahr 2019 den umfangreichen über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinausgehenden Themenkatalog zu verwenden. Entsprechend den Erkenntnissen aus dieser Selbsteinschätzung aus dem Vorjahr nahm der Aufsichtsrat an einer IT-Fortbildung teil. Der Aufsichtsrat ließ sich ferner über die Entwicklung des Investments aus 2016 in Somerset Re, einer Bermuda Rückversicherungsgesellschaft, berichten. Im August wurde dem Aufsichtsrat außerdem Herr Jean-Jacques Henchoz als potenzieller Nachfolger für Herrn Ulrich Wallin als Vorsitzender des Vorstandes vorgestellt.
In der letzten Sitzung des Jahres, am 7. November 2018, besprachen wir eingehend die wesentlichen vorläufigen Ergebnisse des Geschäftsverlaufes gemeinsam mit dem Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Wir nahmen den Bericht über Mitarbeiterkapazitäten entgegen. Ferner stellte der Vorstand uns die operative Planung für das Jahr 2019 vor, welche wir im Detail berieten und im Anschluss die entsprechend vorgelegte Jahres- / Ergebnisplanung beschlossen. Wir erörterten die aktuellen Erkenntnisse aus dem Risikobericht und ließen uns den Stand der wesentlichen rechtshängigen Verfahren darstellen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete außerdem das laufende Projekt „Nukleus“ sowie unser damit im Zusammenhang stehender Beschluss zur Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der International Insurance Company of Hannover SE. Das Aufsichtsratsplenum befasste sich, wie jedes Jahr, mit der Angemessenheit des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstandes. Ein Bericht über die Allokation, die Struktur und den Ertrag des Immobilienportefeuilles wurde entgegengenommen. Auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten „Fit und Proper“-Selbsteinschätzung tauschten wir uns eingehend über einen Entwicklungsplan für den Gesamtaufsichtsrat aus. Außerdem widmeten wir einen bedeutenden Teil unserer Diskussion Corporate-Governance-Themen und beschlossen dementsprechend das erneuerte Diversitätskonzept sowie die angepasste Entsprechenserklärung (dazu auch Näheres unten).
Wie in jedem Jahr ließen wir uns regelmäßig über die Arbeit der Aufsichtsratsausschüsse informieren.
Von den vom Aufsichtsrat gemäß § 107 Absatz 3 AktG gebildeten Ausschüssen tagten der Finanz- und Prüfungsausschuss viermal, der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten dreimal und der Nominierungsausschuss zweimal. Der Aufsichtsratsvorsitzende informierte das Aufsichtsratsplenum jeweils in der folgenden Sitzung über wichtige Beratungspunkte der Ausschusssitzungen und gab Gelegenheit zu weiteren Fragen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich unter anderem mit dem Konzernabschluss und den Quartalsberichten nach IFRS und dem Einzelabschluss der Hannover Rück SE nach HGB und erörterte mit den Wirtschaftsprüfern deren Berichte zu diesen Abschlüssen. Wie im Vorjahr wurde auch wieder eine gutachterliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Schadenrückstellungen in der Schaden-Rückversicherung zur Kenntnis genommen, die Retrozessionsstruktur der Hannover Rück-Gruppe und das aufgelaufene Vorfinanzierungsvolumen in der Lebensrückversicherung einschließlich eines Vergleichs der erwarteten Rückflüsse und der tatsächlich erfolgten Tilgungen, die Risikoberichte, der Compliance- Bericht und der Bericht über die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze diskutiert sowie Berichte zu den wesentlichen Tochtergesellschaften entgegengenommen und erörtert. Zudem hat sich der Ausschuss mit der Kapitalanlagestruktur und den Kapitalerträgen inklusive der Stresstests zu den Kapitalanlagen und deren Auswirkungen auf das Ergebnis und die Eigenkapitalausstattung befasst und die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2018 zur Festlegung im Plenum vorbereitet.
Der Ausschuss ließ sich laufend detaillierte Berichte zur Bilanzierung und Bewertung des 2009 von der Scottish Re erworbenen Risikolebensrückversicherungsgeschäftes aus den USA (Brock-Portefeuille) sowie zu den auf den Weg gebrachten Ratenerhöhungen geben. Ferner befasste sich der Ausschuss mit Allokation, Struktur und Ertrag des Immobilienportefeuilles. Der Ausschuss bereitete diverse Beschlussfassungen des Aufsichtsrates vor. In der Arbeit des Finanz- und Prüfungsausschusses stellte die Befassung mit der US-Steuerreform und deren Auswirkungen auf das Rückversicherungsgeschäft der Hannover Rück SE einen Beratungsschwerpunkt dar. Auch die gemeinsame Wachstumsinitiative im Specialty-Geschäft zwischen der Hannover Rück SE und der HDI Global SE nahm entsprechenden Raum in der Erörterung des Ausschusses ein.
Darüber hinaus stellte die Prüfung des erfolgreichen Abschlusses der Übergangsphase zwischen der bisherigen und der nunmehr mandatierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Beratungsthema dar. In der Folge versicherte sich der Finanz- und Prüfungsausschuss auch im direkten Austausch mit den Wirtschaftsprüfern im Rahmen einer Sitzung des Umstandes, dass der Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten befasste sich unter anderem mit der Angemessenheit des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstandes, der Festlegung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 auf der Grundlage der Feststellungen zur Erreichung der jeweiligen Ziele und der Überprüfung der Bezüge bei den dazu anstehenden Vorstandsmitgliedern. In all diesen Fällen formulierte der Ausschuss die entsprechenden Empfehlungen an das Aufsichtsratsplenum. Eingehend hat sich der Ausschuss mit der mittel- und langfristigen Nachfolgeregelung im Vorstand befasst und dem Aufsichtsratsplenum die Bestellung von Herrn Henchoz zum Mitglied des Vorstandes, dessen Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden als Nachfolger von Herrn Wallin sowie die Wiederbestellung von Herrn Claude Chèvre empfohlen.
Der Nominierungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat die Kandidaten für die erforderlichen Nachwahlen in den Aufsichtsrat. Auf dieser Basis empfahl der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 7. Mai 2018 die Kandidaten, wobei diese der Empfehlung folgte und die Kandidaten in den Aufsichtsrat wählte. Zudem beriet der Nominierungsausschuss über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur im kommenden Jahr anstehenden Neuwahl der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrates. Bei den Nominierungsempfehlungen berücksichtigt der Ausschuss die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die selbst gesetzten Ziele zur Zusammensetzung des Gremiums, die Leitlinien zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates, die dieser im Jahr 2017 in aktualisierter Form verabschiedet hatte, sowie die jeweils aktuellen Selbsteinschätzungen der Mitglieder des Aufsichtsrates und die Selbsteinschätzungen der Kandidaten für den Aufsichtsrat.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nahm im Jahr 2018 keine Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor. Dennoch widmeten wir dem Thema Corporate Governance große Aufmerksamkeit. So hat der Aufsichtsrat das Diversitätskonzept im Berichtsjahr erweitert (siehe "Nicht-finanzielle Konzernerklärung") und über die Art und Weise seiner Umsetzung sowie über die im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse berichtet. Zudem wurde im Geschäftsjahr die Diversität im Aufsichtsrat und im Vorstand erhöht sowie die weitere Erhöhung für die Folgejahre auf den Weg gebracht.
Wir befassten uns mit dem Bericht des Vorstandes über nichtfinanzielle Belange (siehe "Compliance") und prüften diese. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Erklärung außerdem gemäß dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Sicherheit geprüft (siehe hierzu den "Bestätigungsvermerk".
Zudem nahm der Aufsichtsrat einen Bericht über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme sowie den Compliance-, den Revisions- und den Risikobericht entgegen. Der Aufsichtsrat hat zudem festgehalten, dass mindestens zwei seiner Mitglieder – Frau Dr. Andrea Pollak und Frau Dr. Ursula Lipowsky – als unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrates anzusehen sind.
Ungeachtet der hohen Bedeutung, die der Aufsichtsrat den im DCGK formulierten Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zumisst, hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Empfehlungen in Ziffer 4.2.3 Absatz 2 des DCGK zu den betragsmäßigen Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen, in Ziffer 4.2.3 Absatz 4 zum Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen, in Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 3 zum Vorsitz im Prüfungsausschuss und in Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 2 zur Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nicht voll zu entsprechen. Eine Begründung für diese Abweichungen findet sich in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des DCGK, die in diesem Geschäftsbericht im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung abgedruckt ist (siehe "Corporate Governance"). Weitere Informationen zu dem Thema Corporate Governance sind auf der Website zugänglich.
Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgte durch den Aufsichtsrat; der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den Prüfungsauftrag. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor. Neben den Prüfungsschwerpunkten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. sind auch die von der European Securities and Markets Authority (ESMA) formulierten, zusätzlichen Prüfungsschwerpunkte im Prüfungsumfang enthalten. Erneut wurde auch die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2018 in Auftrag gegeben. Die sich aus der Internationalität der Prüfungen ergebenden besonderen Herausforderungen wurden uneingeschränkt erfüllt. Da die Prüfungen keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben, erteilte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Zudem wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss die Angaben gemäß § 289f HGB enthält. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte beraten und den Aufsichtsrat über das Ergebnis seiner Prüfungen informiert. Die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und im Rahmen der Bilanzaufsichtsratssitzung ausführlich unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer erörtert. Die Abschlussprüfer werden auch an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen.
Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Wir haben
– jeweils zum 31. Dezember 2018 aufgestellt – geprüft und erheben hiergegen sowie gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat hat sich jeweils dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Unser Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018 stimmt mit dem des Vorstandes überein.
Im Berichtsjahr gab es Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und des Vorstandes.
Im Aufsichtsrat haben Herr Baumgartl und Herr Dr. Sturany dem Aufsichtsratsvorsitzenden die Niederlegung ihres Aufsichtsratsmandats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Hannover Rück SE am 7. Mai 2018 erklärt. Herr Baumgartl gehörte zudem dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, dem Finanz- und Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss an. Herr Dr. Sturany gehörte dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten an. In der angesetzten Nachwahl wurden in der Hauptversammlung am 7. Mai 2018 Frau Dr. Lipowsky und Herr Leue mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt.
In der sich an die Hauptversammlung anschließenden außerordentlichen Aufsichtsratssitzung hat Herr Dr. Erhard Schipporeit sein Mandat als Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses niedergelegt. In der Folge wurden Frau Dr. Lipowsky und Herr Leue in den Finanz- und Prüfungsausschuss gewählt. Herr Leue und Herr Dr. Schipporeit wurden in den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten gewählt. Zudem wurde Herr Leue in den Nominierungsausschuss gewählt.
Herr Otto Müller ist als Aufsichtsratsmitglied und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit seinem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsverhältnis bei der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Mai 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Frau Benita Bierstedt ist als persönliches Ersatzmitglied für Herrn Müller mit Wirkung zum 1. Juni 2018 in den Aufsichtsrat nachgerückt. Frau Bierstedt hat sodann aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 6. Juli 2018 ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied und Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt. In der sodann erfolgten Nachwahl des vakanten Arbeitnehmervertretungsmandates wurde mit Wirkung zum 12. Juli 2018 Herr Müller als externer Arbeitnehmervertreter erneut zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
Herr Henchoz wurde mit Wirkung zum 1. April 2019 zum Mitglied des Vorstands bestellt und mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2019 zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, sodass er ab diesem Zeitpunkt den Vorstandsvorsitz von Herrn Wallin übernimmt, der in den Ruhestand geht. Herr Chèvre wurde als Mitglied des Vorstandes wiederbestellt.
Am 9. November 2018 ist plötzlich und völlig unerwartet das langjährige Vorstandsmitglied Herr Jürgen Gräber verstorben. Herr Gräber war seit seinem Studienabschluss 1981 als Underwriter bei der Gesellschaft tätig. Er wurde 1997 in den Vorstand berufen und war dort zuletzt zuständig für Weltweite VertragsRückversicherung, Naturkatastrophengeschäft, Strukturierte Rückversicherung und Insurance-Linked Securities sowie die Koordination des Geschäftsfeldes Schaden- Rückversicherung. Darüber hinaus verantwortete er Quotierungen und Retrozessionen. Durch seine Arbeit und sein Engagement hat Herr Gräber die exzellenten Ergebnisse der Gesellschaft im Underwriting über die letzten Jahre direkt geprägt.
Das gute Ergebnis der Hannover Rück SE für das Geschäftsjahr 2018 ist der außerordentlichen Leistung des Vorstandes und der Mitarbeiter der Gesellschaft und des Konzerns geschuldet. Der Aufsichtsrat spricht hierfür dem Vorstand und den Mitarbeitern seine Anerkennung und seinen besonderen Dank aus.
Hannover, den 6. März 2019
Der Aufsichtsrat
Haas | Leue | Heitmüller | Dr. Lipowsky | Müller |
Dr. Pollak | Dr. Querner | Dr. Schipporeit | Sielaff |