Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, bedarf die Gewährung von Krediten der Hannover Rück SE oder ihrer Tochtergesellschaften an Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates sowie ihrer Angehörigen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Im Jahr 2018 bestanden keine Darlehensverhältnisse mit Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Hannover Rück SE, darüber hinaus bestanden für Organmitglieder keine Haftungsverhältnisse.