Die Hannover Rück SE orientiert sich bei der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch am Grundsatz der Vielfalt (Diversität). Breit gefächerte Qualifikationen, Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ermöglichen eine differenzierte Einschätzung der geschäftlichen Chancen und Risiken im Geschäftsbetrieb sowie ein darauf basierendes ausgewogenes und professionelles Handeln und Entscheiden. Bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wird der Aspekt der Diversität angemessen beachtet. Dieser umfasst neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation (Kompetenz) insbesondere Alter, Geschlecht sowie Bildung und beruflicher Werdegang. Um eine kontinuierliche Umsetzung des Diversitätskonzeptes zu gewährleisten, erfolgt im Rahmen jeder Neubestellung eines Vorstandsoder Aufsichtsratsmitglieds eine Abwägung, ob die geplante Besetzung auch der Umsetzung des Diversitätskonzeptes dient.
Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Besetzung des Aufsichtsrates soll eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstandes in einer international tätigen, breit aufgestellten Rückversicherungsgruppe durch den Aufsichtsrat sicherstellen. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Fachkompetenzen Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung wurden freiwillig die Themen Internationalität, Steuern, M&A, Personal, Risikomanagement, IT und Compliance berücksichtigt. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten des Hannover Rück-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Darüber hinaus soll insbesondere auf die Integrität, Persönlichkeit, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. So sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine hinreichende zeitliche Verfügbarkeit gewährleisten und potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden. Darüber hinaus sollen Kandidaten der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat nur vorgeschlagen werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Wahl ihr 72. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und seit der Neuwahl des Aufsichtsrates im Jahr 2014 noch nicht länger als drei volle aufeinander folgende Amtsperioden im Aufsichtsrat vertreten sind. Im Hinblick auf die aus Sicht des Aufsichtsrates angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass ihm mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK angehören sollen. Derzeit erfüllt der Aufsichtsrat diese Zielsetzung. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind hierbei nicht berücksichtigt.
Zur Sicherstellung der maßgeblichen Auswahlkriterien hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses ein Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt, durch das u. a. angestrebt wird, dass im Aufsichtsrat die erforderliche Expertise zur Abdeckung aller Geschäftsfelder des Konzerns vorhanden ist. Ferner dürfen die Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder individuellen Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Hannover Rück soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern mit einer langjährigen internationalen Erfahrung angehört. Alle Anteilseignervertreter des Aufsichtsrat verfügen aufgrund ihrer derzeitigen oder ehemaligen Tätigkeit als Vorstand / CEO oder einer vergleichbaren leitenden Funktion in international tätigen Unternehmen oder Organisationen über langjährige internationale Erfahrung. Nach Auffassung des Aufsichtsrates wird der internationalen Tätigkeit hinreichend Rechnung getragen. Es ist das Ziel, das derzeit bestehende internationale Profil beizubehalten.
Bei der Auswahl der Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, wird darauf geachtet, dass es sich um Personen handelt, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Des Weiteren wird bei der Auswahl dem Grundsatz der Vielfalt Rechnung getragen. Derzeit sind vier Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Dabei gehört sowohl dem Finanz- und Prüfungsausschuss als auch dem Nominierungsausschuss jeweils eine Frau an. Auf Ebene des Vorstandes wird angestrebt, bis zum Juni 2022 mindestens eine Frau zum Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft zu bestellen.
Die Angaben zu folgenden Punkten sind im Vergütungsbericht aufgeführt:
Informationen zur aktienorientierten Vergütung gemäß Ziffer 7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex finden Sie im Kapitel 8.3 „Aktienorientierte Vergütung“ des Anhangs, sowie die Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht.
Neben der vorliegenden Erklärung zur Unternehmensführung wird der Corporate Governance-Bericht nebst den Berichten der letzten Jahre gemäß Ziffer 3.10 DCGK auf unserer Website veröffentlicht.