Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen hat sich die Hannover Rück SE zusätzlich eigene Geschäftsgrundsätze auferlegt, die konzernweit als Mindeststandards Verwendung finden. Sie stellen neben der Unternehmensstrategie und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein integres Verhalten aller Mitarbeiter der Hannover Rück auf und sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Die darin formulierten Regeln entsprechen den hohen Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten. Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es unser Anspruch, sowohl bei strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft stets höchste ethische und rechtliche Standards zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns prägen das Erscheinungsbild der Hannover Rück.
Die strategische Ausrichtung der Hannover Rück auf Nachhaltigkeit stellt einen wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Ziel ist es, wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis eines erfolgsorientierten Geschäftsmodells im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft sowie unter Beachtung des Schutzes der Umwelt und der Schonung der natürlichen Ressourcen zu erzielen. Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie für den Zeitraum von 2018 bis 2020 definiert vier Handlungsfelder und benennt konkrete Ziele und Maßnahmen, die es im Strategiezyklus umzusetzen gilt. Gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 hat die Hannover Rück SE außerdem eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung herausgegeben.
So streben wir die weitestmögliche Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen an, die durch unsere tägliche Geschäftstätigkeit erzeugt werden, um unserem Ziel der CO2-Neutralität näherzukommen. Des Weiteren haben wir strategische Grundsätze zur Personalarbeit festgeschrieben, da wir in unseren Mitarbeitern einen entscheidenden Faktor für den Erfolg unseres Unternehmens sehen. Neben der Qualifikation und Leistungsbereitschaft zählt ein hohes Maß an Vielfalt zu den Grundpfeilern unserer erfolgreichen Geschäftstätigkeit. So wurden für die Mitarbeiterentwicklung und -förderung Leistungsindikatoren festgelegt. Die Bindung der Mitarbeiter und die Vielfalt und Chancengleichheit werden gefördert.
Im Aufsichtsrat der Hannover Rück SE waren im Berichtsjahr nach einer erfolgten Nachwahl vier weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Auch ist eine Frau Mitglied im Finanz- und Prüfungsausschuss und eine Frau Mitglied im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates. Ausführliche Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf unserer Website.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat lag 2018 bei 44 % und damit über der derzeit gemäß §§ 76 Absatz 4, 111 Absatz 5 Aktiengesetz festgesetzten Zielgröße von 30 % für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 33 %. Die Zielgröße für den Vorstand liegt bei 14 %, was bedeutet, dass im genannten Zeitraum eine Frau dem Vorstand angehören soll.
Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes gilt eine Zielgröße von 18 %.