Regulatorische Entwicklungen: Im Berichtsjahr erfolgte eine Überprüfung ausgewählter Aspekte von Solvency II, initiiert durch die EU-Kommission. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat der EU-Kommission hierzu technische Empfehlungen vorgelegt. Eine Umsetzung der neuen Regelungen steht noch aus, hat allerdings aller Voraussicht nach keine wesentlichen Auswirkungen auf die Hannover Rück-Gruppe.
Im Berichtsjahr erhielten die zur Hannover Rück-Gruppe gehörenden Rückversicherungsunternehmen in der Europäischen Union eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ihre operationellen Risiken rückwirkend zur Jahresendberichterstattung 2017 mit dem internen Modell zu berechnen. Die Hannover Rück-Gruppe verfügte bereits seit 2017 über eine solche Genehmigung. Damit berechnen nun sowohl die Hannover Rück-Gruppe als auch die genannten Einzelunternehmen die Kapitalanforderungen nach Solvency II auf Basis eines vollständigen internen Modells. Darüber hinaus erhielt die Hannover Rück bei der BaFin 2018 die Genehmigung zur Verwendung von Volatilitätsanpassungen nach § 82 VAG. Dies soll dazu dienen, die Auswirkung von Wertschwankungen am Anleihenmarkt zu mindern.
Neben den regulatorischen Entwicklungen in Europa beobachten wir weltweite Anpassungen der Regulierung von (Rück-)Versicherungsunternehmen.
Kapitalmarktumfeld: Ein wichtiger externer Einflussfaktor ist das anhaltend niedrige Zinsniveau, gerade im Hinblick auf die erzielbare Rendite aus unseren Kapitalanlagen. Im USD und GBP-Bereich sind mittlerweile zwar deutliche Zinsanstiege zu verzeichnen. Im EUR-Bereich sind allerdings weiterhin bis weit in den mittleren Laufzeitenbereich negative Renditen zu verzeichnen. Das zum Jahresende auslaufende Programm der EZB zum Ankauf von Unternehmensanleihen, der nach wie vor unklare Prozess hinsichtlich Großbritanniens Ausscheiden aus der Europäischen Union und zahlreiche geopolitische Krisenherde sowie schwelende Handels- und Zollkonflikte haben das Kapitalmarktumfeld im Berichtszeitraum beeinflusst. Infolgedessen zeigte sich der Kapitalmarkt in vielen Bereichen recht unruhig. So waren auch bei Risikoaufschlägen auf Unternehmensanleihen im Jahresverlauf teils deutliche Anstiege zu verzeichnen und an den Aktienmärkten kam es zum Jahresende hin zu teils merklichen Kursverlusten. Aufgrund der Liquidation unseres Aktienportefeuilles im Vorjahr blieben wir davon allerdings unberührt. Für die nähere Zukunft gehen wir für die Kapitalanlagen von erhöhten Volatilitäten am globalen Aktien- und Kreditmarkt aus, sehen diese allerdings auch als Chance und sind der Meinung, dass wir mit unserer derzeit eher defensiven Kapitalanlageausrichtung angemessen vorbereitet sind. Für nähere Informationen dazu verweisen wir auf das Kapitel „Kapitalanlagen“ im Lagebericht auf Seite 58 f.
Brexit: Die Modalitäten des Austritts Großbritanniens aus der EU stehen weiterhin nicht fest. Ein Austritt aus der EU ohne Abkommen bleibt möglich. Die Hannover Rück-Gruppe hat sich auch auf ein solches Szenario vorbereitet. Hierzu wurde eine konzernweite Arbeitsgruppe für vorbereitende Maßnahmen gebildet.
Wesentlich betroffen ist die Hannover Re Life UK Branch. Um nach einem harten Brexit die Geschäftstätigkeit weiter fortführen zu können, wurde die Anwendung von Übergangsmaßnahmen („Temporary Permission Regime“) beantragt und bereits durch die Aufsicht bestätigt. Mittelfristig sind erhöhte administrative Kosten und Kapitalkosten nicht ausgeschlossen. Die von der Hannover Rück geführte Argenta Holdings Limited ist als eigenständige Tochtergesellschaft in Großbritannien und Lloyd’s-Mitglied bereits autorisiert. Darüber hinaus zeichnen wir Rückversicherungsgeschäft in Großbritannien über Konzerngesellschaften in Hannover, Irland und Bermuda. Hier erwarten wir als Folge des Brexits keine signifikanten Änderungen.
Insgesamt sind nach unseren aktuellen Analysen die Auswirkungen aus dem Brexit auf die Hannover Rück-Gruppe beherrschbar.
US-Steuerreform: Die zum Ende des Jahres 2017 von der US-Regierung erlassenen Steuergesetzänderungen traten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Diese sehen steuerliche Neuregelungen vor, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die in den USA tätigen Tochtergesellschaften haben. Einerseits bewirkt die Reform eine Senkung der Unternehmenssteuer von 35 % auf 21 %. Andererseits enthält das Gesetzespaket die Einführung der sogenannten Base Erosion and AntiAbuse Tax (BEAT). Dabei fließen in die steuerliche Bemessungsgrundlage auch Prämien für zedierte Versicherungsrisiken innerhalb des Konzernverbundes ein, die künftig mit 5 % bis 12,5 % (über die nächsten neun Jahre ansteigend) besteuert werden. Um dieses erhöhte Steueraufkommen zu verhindern, haben wir Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns vorgenommen. Insbesondere wurde US-Lebensrückversicherungsgeschäft, das bisher über die Hannover Re Ireland gezeichnet wurde, in eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Bermuda verlagert. Letzteres wird in den USA besteuert. Ein substanzieller Steuerverlust konnte damit vermieden werden, allerdings sank die Solvenzquote durch eine erhöhte Risikomarge der Hannover RückGruppe.
Risiken aus der elektronischen Datenhaltung: In den vergangenen Jahren haben sich vermehrt Risiken mit Bezug auf elektronische Systeme und deren Daten materialisiert. Auch die Hannover Rück ist Angriffen auf ihre IT-Systeme ausgesetzt und hat dazu umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Darüber hinaus bietet die Hannover Rück Rückversicherungsschutz für Risiken mit Bezug auf elektronische Systeme und deren Daten an. Die dynamische Entwicklung im Rahmen der Digitalisierung stellt eine besondere Herausforderung für die Bewertung dieser Risiken dar.
Naturkatastrophenrisiken und Klimawandel: Das Jahr 2017 zeichnete sich durch eine überdurchschnittliche Anzahl von Naturkatastrophen aus. Auch das Jahr 2018 war von Großschäden durch Taifune und Hurrikans geprägt. Das Ausmaß der Naturkatastrophen des Geschäftsjahres war in den Modellannahmen der verwendeten Naturgefahrenmodelle, die für die Preisfindung und die Steuerung der Naturgefahrenrisiken verwendet werden, reflektiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die erhöhte Sturmaktivität der letzten Jahre teilweise auf die fortschreitende Erderwärmung zurückzuführen ist. Die Hannover Rück beobachtet gemeinsam mit Partnern die Auswirkungen der Erderwärmung auf extreme Wetterereignisse sehr genau, um die gewonnenen Erkenntnisse in den Modellen und der Steuerung der Risiken berücksichtigen zu können.
Risiken aus dem US-amerikanischen Mortalitätsgeschäft: Die tatsächliche Sterblichkeitserfahrung des Portefeuilles, welches die Hannover Rück Anfang des Jahres 2009 erworben hat, zeigte sich im Jahr 2018 besser als erwartet. Im Rahmen unseres Bestandsmanagements haben wir Ratenanpassungen für das fragliche Portefeuille eingeleitet. In wenigen verbleibenden Einzelfällen kann es zu einmaligen Belastungen des IFRS-Ergebnisses kommen, sofern die von Ratenanpassungen betroffenen Zedenten von ihrem Rückzugsrecht Gebrauch machen. Die weitere Entwicklung der unterliegenden Sterblichkeit beobachten wir fortlaufend.
Joint Venture mit HDI Global Specialty: Bereits im Berichtsjahr begannen die Vorbereitungen der Hannover Rück SE zusammen mit der HDI Global SE, unter dem Dach der Talanx AG eine gemeinsame Initiative im weltweiten Specialty-Geschäft zu starten. Dazu bringen beide Unternehmen ihre Specialty-Aktivitäten in ein neues Joint Venture ein. Die neue Gesellschaft HDI Global Specialty SE wird Agentur- und Spezialerstversicherungsgeschäft unter anderem in den Sparten Vermögensschadenhaftpflicht, Organhaftpflicht, Rechtsschutz, Sports and Entertainment, Luftfahrt, Offshore Energy und Tierversicherung zeichnen. Mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung nimmt das Joint Venture die gemeinschaftliche operative Tätigkeit zum 1. Januar 2019 auf.