Neben unseren direkten Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft können wir durch unsere Kapitalanlagen einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten, indem wir Finanzierungen gesellschaftskritischer Investitionen meiden. Daher ist Nachhaltigkeit im Asset Management für uns ein wesentliches Thema.
Investoren, Analysten und Kunden interessieren sich zunehmend dafür, wie wir gesellschaftliche und ökologische Aspekte bei der Verwaltung unserer Kapitalanlagen berücksichtigen. Generell verfolgen wir bei der Verwaltung unserer Kapitalanlagen im Interesse unserer Kunden und Aktionäre das Ziel, eine stabile und marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Darüber hinaus berücksichtigen wir Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, sogenannte ESG-Kriterien. Unseren Nachhaltigkeitsansatz im Bereich der Kapitalanlagen haben wir in der 2011 entwickelten und seither bereits zweimal aktualisierten „Responsible Investment Policy“ schriftlich fixiert. Hierbei orientieren wir uns konkret an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und berücksichtigen damit auch die Aspekte Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Anti-Korruption. Wertpapiere von Unternehmen, die Menschenrechte missachten oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, schließen wir aus unserem Anlageuniversum ebenso aus wie Emittenten, die grundlegende Arbeitsnormen und Umweltschutzaspekte missachten. Darüber hinaus vermeiden wir Engagements bei Unternehmen, die durch den Einsatz von Zwangs- / Kinderarbeit, Diskriminierung oder Korruption aufgefallen sind. Im Mittelpunkt der Prüfung staatlicher Emittenten steht die Frage, ob ihnen aktuell Sanktionen auferlegt sind und um welche Sanktionen es sich handelt. Außerdem vermeiden wir Engagements bei Emittenten, die an der Entwicklung und Verbreitung von kontroversen Waffen beteiligt sind. Im Bereich fossiler Energieträger erwerben wir seit 2018 keine Wertpapiere mehr von Emittenten, die 25 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Kohleförderung und Kohleenergieerzeugung erzielen.
Unsere Kapitalanlagen werden alle sechs Monate durch einen externen Dienstleister auf die Einhaltung dieser ESG-Maßstäbe geprüft („Negativ-Screening“). Wertpapiere von als „nicht adäquat“ identifizierten Emittenten werden aktiv und marktschonend abgebaut. Darüber hinaus wird im Vorfeld möglicher Neuinvestitionen geprüft, ob die Emittenten gegen die definierten ESG-Kriterien verstoßen. Sollte dies der Fall sein, vermeiden wir ein Engagement. Das Portefeuille, welches diesem Screening unterzogen wird, umfasst wesentliche Anlagenklassen wie festverzinsliche Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen und besicherte Anleihen) und börsennotierte Aktien. Insgesamt werden abhängig von strategiebedingten Allokationsänderungen folglich nahezu 90 % unserer selbstverwalteten Kapitalanlagen (42.197,3 Mio. EUR) anhand von ESG-Kriterien überprüft.
Im Berichtsjahr haben wir darüber hinaus einen Best-in-Class-Investmentansatz als ein weiteres Instrument innerhalb unserer verantwortungsbewussten Kapitalanlagepolitik implementiert. Die Entwicklung und Anwendung unserer nachhaltigen Investment-Richtlinie stellt ein ESG-Beauftragter im Investment-Team sicher. Wesentliche Investitionsentscheidungen werden zudem im Investment-Komitee diskutiert und verabschiedet. Dem Investment-Komitee gehören zwei Vorstandsmitglieder an.
Da der Anteil börsennotierter Aktien in unserem Anlageportefeuille weniger als 1 % der selbstverwalteten Kapitalanlagen beträgt, haben wir bislang keine Abstimmungsrichtlinien zu ökologischen und sozialen Fragen im Rahmen der nachhaltigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen verabschiedet oder entsprechende Prozesse und Maßnahmen definiert. Sollte sich der Anteil börsennotierter Aktien an unserem Portefeuille signifikant erhöhen, werden wir das Thema der aktiven Stimmrechtsausübung erneut überprüfen.
Ziel bis 2020: ESG im Asset Management | |
Maßnahmen | Ergebnisse |
Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsansatzes im Asset Management | Die bestehende ESG-Investment-Richtlinie wurde 2018 um Nachhaltigkeitskriterien im Bereich fossiler Energieträger erweitert. So schließen wir Investments in Emittenten aus, die 25 % und mehr ihrer Umsätze aus der Kohleförderung und Kohleenergieerzeugung erzielen. Darüber hinaus wurde ein Best-in-Class-Investmentansatz als zusätzliches Instrument entwickelt und technisch implementiert. |