Bei der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber von der Abschlussprüfung ausdrücklich ausgenommenen Berichtsabschnitt (§ 317 Absatz 2 Satz 6 bzw. Satz 4 HGB; ungeprüfte Informationen). Die hier vorliegende zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung wurde jedoch von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers gemäß dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Sicherheit geprüft (siehe hierzu den Bestätigungsvermerk.).
Die vorliegende zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB erstellt. Die vorliegende Erklärung fasst die Angaben für den Konzern und die Muttergesellschaft Hannover Rück SE zusammen. Sofern nicht gesondert dargestellt, gelten die Angaben für den Konzern und die Muttergesellschaft gleichermaßen. Sie enthält die gesetzlich geforderten Informationen bezüglich wesentlicher Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Innerhalb dieser einzelnen Aspekte wird auf die zugrunde liegenden Konzepte sowie Due-Diligence-Prozesse eingegangen und über die vorliegenden Ergebnisse berichtet. Zudem sollen in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung wesentliche Risiken gemäß § 289c (3) Nr. 3 und 4 HGB berichtet werden, sofern diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Hannover Rück SE und des Konzerns sowie der Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange erforderlich sind. Da wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Risiken bewusst eingehen, verfügen wir über ein umfassendes und wirksames Risikomanagement-System. Für die Beschreibung des Risikomanagement-Systems verweisen wir auf das Kapitel „Risikobericht“ unter„Chancen und Risikobericht“.
Im Hannover Rück-Konzern werden Risiken nach Berücksichtigung risikomindernder Maßnahmen beurteilt. Im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten konnten weder von der für das Nachhaltigkeitsmanagement geschaffenen Organisation noch innerhalb des Risikomanagements wesentliche Risiken identifiziert werden, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, mit Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens verknüpft sind, welche sehr wahrscheinlich sind und zudem schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange haben bzw. haben werden. Neuartige Risiken, deren Risikogehalt noch nicht verlässlich beurteilt werden kann (sogenannte „Emerging Risks“), werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements beobachtet.
Die Hannover Rück hat ausschließlich finanzielle Steuerungsgrößen bzw. bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren festgelegt. Aus diesem Grund sind keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gemäß § 289c (3) Nr. 5 HGB vorhanden, die für die Steuerung des Geschäfts des Hannover Rück- Konzerns von Bedeutung sind.
Gemäß § 315b Absatz 1 Satz 3 HGB wird zu einzelnen Aspekten auch auf an anderer Stelle im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Angaben verwiesen. Sofern nicht anders ausgewiesen, beziehen sich alle Angaben auf den Hannover Rück-Konzern.
Verweise auf Informationen außerhalb des zusammengefassten Lageberichtes und des Konzern- und Einzelabschlusses sind nicht Teil der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.
Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung orientiert sich bei der Beschreibung der wesentlichen Themen am international verbreiteten Rahmenwerk der Global Reporting Initiative (GRI) und berücksichtigt sowohl die Wesentlichkeitsdefinition der GRI als auch die des HGB. Für ausführlichere Informationen zur Wesentlichkeitsdefinition verweisen wir auf den Abschnitt „Wesentlichkeitsanalyse“.
Eine ausführliche Beschreibung der Nachhaltigkeitsleistungen der Hannover Rück, die über die gesetzlichen Anforderungen der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung hinausgehen, erfolgt im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichtes, den der Konzern jährlich freiwillig erstellt.