Bei der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber von der Abschlussprüfung ausdrücklich ausgenommenen Berichtsabschnitt (§ 317 Absatz 2 Satz 6 bzw. Satz 4 HGB; ungeprüfte Informationen). Die hier vorliegende zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung wurde jedoch von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers gemäß dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Sicherheit geprüft (siehe hierzu den Bestätigungsvermerk.