(Kurzfassung nach HGB)
Die Hannover Rück macht von dem Wahlrecht zur zusammengefassten Lageberichterstattung gemäß § 315 Absatz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Absatz 3 HGB Gebrauch. Ergänzend zur Berichterstattung über den Hannover Rück-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der Hannover Rück SE.
Der Jahresabschluss der Hannover Rück SE wird nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt demgegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS). Daraus resultieren verschiedene Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen vor allem immaterielle Vermögensgegenstände, Kapitalanlagen, versicherungstechnische Aktiva und Passiva, Finanzinstrumente und latente Steuern.
Der Jahresabschluss der Hannover Rück SE, aus dem hier insbesondere die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung verkürzt wiedergegeben sind, wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Dieser Jahresabschluss ist zudem auf der Internetseite des Unternehmens (www.hannover-rueck.de) abrufbar und kann bei der Hannover Rück SE, Karl-Wiechert-Allee 50, 30625 Hannover, angefordert werden.
Das Rückversicherungsgeschäft betreibt die Hannover Rück SE in den Geschäftsfeldern Schaden- und Personen-Rückversicherung. Durch ihren globalen Auftritt und die Tätigkeit in allen Sparten der Rückversicherung erzielt die Gesellschaft einen weitgehenden Risikoausgleich.
Die Hannover Rück SE zeichnet seit dem 1. Januar 1997 die aktive Rückversicherung des Konzerns, mit wenigen Ausnahmen, nur im Ausland. Für das Deutschlandgeschäft im Hannover Rück-Konzern ist die Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG zuständig.