Mit Presseinformation vom 28. Dezember 2016 informierten wir über die Genehmigung zur Gründung einer Zweigniederlassung in Indien. Nachdem die Hannover Rück diese Genehmigung von der nationalen Aufsichtsbehörde Insurance Regulatory and Development Authority of India (IRDAI) bereits im Dezember 2016 erhalten hat, wurde die Anmeldung zur Registrierung der Niederlassung Hannover Rück SE-India Branch mit Sitz in Mumbai im Januar 2017 bei dem indischen Unternehmensregister („Registrar of Companies“) eingereicht. Die Niederlassung zeichnet sowohl Schaden-Rückversicherungsgeschäft, einschließlich landwirtschaftlicher Risiken, als auch Personen-Rückversicherungsgeschäft und hat ihren Geschäftsbetrieb zum 1. Februar 2017 aufgenommen.
Am 2. Dezember 2016 hat die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) das Länderrating der Republik Südafrika auf BBB heruntergestuft. Infolgedessen wurden die Ratings unserer Tochtergesellschaften Hannover Reinsurance Africa Limited und Hannover Life Reassurance Africa Limited, beide mit Sitz in Johannesburg, am 12. Dezember 2016 auf „Credit Watch Negative“ gesetzt. Um eine mögliche Herabstufung abzuwenden, hat die Hannover Rück SE (Garantiegeberin) für die Gesellschaften mit Wirkung zum 1. Januar 2017 jeweils eine Garantie gegeben. Die Garantien erstrecken sich auf alle Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaften aus den von ihnen gezeichneten Erst- und Rückversicherungsverträgen. Die Garantien sind an keine Bedingungen geknüpft, fortlaufend, für die Garantiegeberin bindend und die Verpflichtungen aus den Garantien stehen im Rang allen anderen unbesicherten Verbindlichkeiten der Garantiegeberin gleich. Mit Anerkennung der Garantien durch S & P wurde der negative Credit Watch am 8. Februar 2017 aufgelöst und beide Gesellschaften haben das Gruppenrating (AA- / stabiler Ausblick) erhalten.
Hannover, den 7. März 2017
Der Vorstand
Wallin | Althoff | Chèvre | Gräber |
Dr. Miller | Dr. Pickel | Vogel |