Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet. Die vergütungsrelevanten Inhalte für den Vorstand bereitet der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung im Plenum vor.
Die Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable Vergütung des Vorstands entspricht den regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und des Art. 275 Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 35 sowie ergänzend der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV). Ein unabhängiges Gutachten aus dem Juli 2016 bestätigt, dass das Vergütungssystem den Anforderungen des Art. 275 Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 35 an eine geschäfts- und strategiekonforme sowie risikoadjustierte Vergütungspolitik entspricht.
Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontal) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt ( vertikal). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands.
Ausgerichtet auf diese Ziele weist das Vergütungssystem zwei Komponenten auf: Festgehalt / Sachbezüge sowie eine variable Vergütung. Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütung wird sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Vergütung ist insgesamt so bemessen, dass sie einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung Rechnung trägt, marktgerecht und wettbewerbsfähig ist. Das Vergütungsmodell sieht bei einer Zielerreichung von 100 % eine Aufteilung von ca. 40 % Festvergütung und ca. 60 % variable Vergütung vor.
Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten der Festvergütung | |||
Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter | Voraussetzung für Zahlung | Auszahlung |
---|---|---|---|
Grundbezüge; Sachbezüge, Nebenleistungen: Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung, Personenkraftwagen zur dienstlichen und – soweit gewünscht – privaten Nutzung (Versteuerung geldwerter Vorteil durch das Vorstandsmitglied), Ersatz von Reisekosten und sonstiger Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft | Funktion, Verantwortung, Dauer der Vorstandszugehörigkeit Überprüfung der Bezüge durch den Aufsichtsrat in der Regel in Abständen von zwei Jahren. Seit 2014 sukzessive Umstellung der Vorstandsverträge: Überprüfung des Jahresfestgehalts während der Vertragslaufzeit entfällt. | Vertragliche Regelungen | 12 gleiche Monatsraten |
Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung besteht aus einer Ergebnistantieme und einer Performancetantieme.
Die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt in der Aufsichtsratssitzung, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird.
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge. Für Details zur Bemessung und Auszahlung verweisen wir auf die beiden auf die Grafik folgenden Tabellen.
Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung | ||
Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter | Voraussetzung für Zahlung |
---|---|---|
Ergebnistantieme | ||
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender / Finanzvorstand: 70 %; Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 50 % | Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite des Konzerns (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre. Je 0,1 Prozentpunkt, um den der RoE der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz übersteigt, wird ein individuell bestimmter und vertraglich festgelegter Grundbetrag vergütet. Eine Zielerreichung von 100 % entspricht einem RoE von 9,7 %. Die Zielerreichung kann maximal 200 % und minimal -100 % betragen. Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen. Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für 10-jährige deutsche Staatsanleihen, wobei der Durchschnitt auf der Grundlage des jeweiligen Zinssatzes zum Jahresende berechnet wird. |
Vertragliche Regelung Erreichen der Dreijahresziele Beschluss des Aufsichtsrats Aufgrund des Marktzinses hat der Aufsichtsrat am 9. März 2016 die jährliche Anpassung des risikofreien Zinssatzes beschlossen, der für das Vorjahr mit einem vereinbarten Wert von 1,8 % angesetzt war. |
Performancetantieme Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen. |
||
Geschäftsbereichsbonus Anteil an variabler Vergütung: Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 25 % |
Basis des Geschäftsbereichsbonus ist das Verhältnis des ökonomischen
Ertrags zum zugeordneten ökonomischen Kapital des
Geschäftsbereichs
im jeweils abgelaufenen 3-Jahreszeitraum
(= RoCA = Return on Capital Allocated = Rendite auf das allozierte
Kapital).
Je 0,1 Prozentpunkt, um den das durchschnittliche 3-Jahres-RoCA den Wert von 0 % übersteigt, wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag berechnet. Eine Zielerreichung von 100 % wird in der Schaden-Rückversicherung bei einem RoCA von 9,1 % und in der Personen-Rückversicherung bei einem RoCA von 10,1 % erreicht. Diese RoCA-Werte liegen oberhalb der Kapitalkosten und generieren damit eine positive Intrinsic Value Creation (IVC 1). Die Zielerreichung kann maximal 200 % und minimal -100 % betragen. Die Systematik der IVC-Berechnung als Grundlage der Berechnung der Geschäftsbereichsperformance wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Festsetzung des Geschäftsbereichsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In die Festsetzung fließen insbesondere auch der Beitrag des vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Geschäftes zu der erzielten Geschäftsbereichsperformance und die relative Veränderung des durchschnittlichen IVC im Vergütungsjahr ein. Zu- bzw. Abschläge auf die rechnerisch ermittelten Werte sind durch den Aufsichtsrat bei Überbzw. Untererfüllung der Kriterien jederzeit möglich. |
Erreichen der Dreijahresziele
Vertragliche Vereinbarung Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen |
Individualbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 30 %; Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 25 % |
Persönliche qualitative, quantitative Ziele; individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika.
Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100 % wird vertraglich festgelegt. Über- bzw. Untererfüllung führen zu Zu- bzw. Abschlägen. Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung. |
Erreichen der Jahresziele
Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen. |
1 Ein Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung langfristiger Ziele auf Ebene des Konzerns, der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten gemessen wird (siehe auch Wertorientierte Steuerung). |
Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung Von dem Gesamtbetrag der festgesetzten variablen Vergütung wird ein Teilbetrag von 60 % im Monat nach der Konzernbilanz- Aufsichtsratssitzung bar ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 40 % wird zur Förderung der langfristigen Wertsteigerung zunächst wie nachstehend erläutert zurückbehalten:
Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
---|---|---|
60 % der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung nach Aufsichtsratsbeschluss | 20 % der variablen Vergütung in Bonusbank; Zurückbehaltung für drei Jahre; zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der drei Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften / Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt; anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt; ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen; Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt; keine Verzinsung von Guthaben. | Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung; nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes; Wert der Aktie bei Zuteilung / Auszahlung: ungewichteter arithmetischer Mittelwert der Xetra- Schlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung; zusätzliche Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie; Wertveränderungen der HR-SAs durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10 % oder mehr löst Anpassung aus; ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht. |
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung. Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig") übernommen. |
Bei Eigenkündigung, Kündigung / Abberufung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder wenn ein Angebot auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen (Ausnahme: das Vorstandsmitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört) abgelehnt wird, verfallen alle Rechte auf Auszahlung der Bestände aus der Bonusbank bzw. aus den HR-SAs.
Endet das Vertragsverhältnis vor Ende der Sperrfrist der Bonusbank oder HR-SAs regulär und erfolgt kein Angebot auf Vertragsverlängerung, so behält das Vorstandsmitglied grundsätzlich seine Ansprüche auf Auszahlung aus der Bonusbank unter Berücksichtigung einer festgelegten Fortschreibung der Bonusbank bzw. für bereits zugeteilte HR-SAs.
Ein Anspruch auf Einstellung von Beträgen in die Bonusbank bzw. Zuteilung von HR-SAs nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalls oder Todesfalls hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Vorstandsmitglieds erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.
Der virtuelle Aktienoptionsplan mit Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) aus der alten Vergütungsstruktur bleibt für alle Vorstandsmitglieder solange in Kraft, bis alle ABR ausgeübt oder verfallen sind. Im Geschäftsjahr 2016 wurden an die aktiven Vorstände keine ABR mehr gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden von aktiven und ehemaligen Vorständen im Jahr 2016 Ausübungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2016 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über 39.585 (79.464) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert von 0,4 Mio. EUR (0,7 Mio. EUR).
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird das Jahresfestgehalt in unveränderter Höhe weiter gewährt, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags.
Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats, nachdem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrags.
Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels gibt es in den Verträgen der Vorstandsmitglieder nicht. Lediglich die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung in Form von Aktienwert-Beteiligungsrechten sehen besondere Ausübungsmöglichkeiten bei der Verschmelzung oder Ab- / Aufspaltung der Hannover Rück auf einen anderen Rechtsträger vor.
Bezüglich des Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 4.2.3. Absatz 2 – „Betragsmäßige Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen“ und Ziffer 4.2.3 Absatz 4 – „Abfindungs-Caps in Vorstandsverträgen“ verweisen wir auf unsere Entsprechenserklärung 2014 in der Rubrik „Erklärung zur Unternehmensführung“, in diesem Konzerngeschäftsbericht.
Besteht die Gesellschaft gegenüber Herrn Wallin nach Beendigung des Dienstvertrages auf einem Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, erhält er eine Entschädigung in Höhe von monatlich 50 % seiner letzten festen Vergütung. Auf diese Entschädigung werden durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworbene Einkünfte angerechnet, soweit diese zusammen mit der Entschädigung 100 % der zuletzt bezogenen festen Vergütung übersteigen. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Vertrag vor dem 65. Lebensjahr endet, weil die Gesellschaft ihn nicht verlängert oder Herr Wallin eine ihm angebotene Verlängerung zu für ihn schlechteren Bedingungen ablehnt, oder wenn die vorzeitige Beendigung oder Nichtverlängerung auf einem von der Gesellschaft verschuldeten wichtigen Grund beruht.
Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rück SE aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rück SE und die zum Konzern gehörenden Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in der nachfolgenden Tabelle gemäß DRS 17 dargestellt werden.
Bezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,3 Mio. EUR (0,7 Mio. EUR).
Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 | Gesamt |
Anzahl Share Awards6 2015 = IST 2016 = Schätzung |
|||||||
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Name | Geschäftsjahr | Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung1 | ||||||
Grundgehalt | Sachbezüge/ |
Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig | |||||
auszuzahlende variable Vergütung | Bonusbank | Share Awards | |||||||
in TEUR | 60 %3 | Verrechnete Vergütung aus Konzern- mandaten |
20 % |
20 % |
|||||
Ulrich Wallin | 2016 | 596,4 | 14,2 | 788,0 | 262,7 | 262,7 | 1.924,0 | 2.305 | |
2015 | 596,4 | 14,8 | 650,4 | 216,8 | 216,8 | 1.695,2 | 2.450 | ||
Sven Althoff | 2016 | 280,0 | 15,6 | 419,0 | 139,7 | 139,7 | 994,0 | 1.215 | |
2015 | 280,0 | 14,8 | 334,2 | 110,8 | 112,1 | 851,9 | 1.238 | ||
Claude Chèvre | 2016 | 380,0 | 13,6 | 476,8 | 158,9 | 158,9 | 1.188,2 | 1.492 | |
2015 | 380,0 | 12,8 | 440,1 | 146,7 | 146,7 | 1.126,3 | 1.584 | ||
Jürgen Gräber | 2016 | 445,1 | 7,1 | 615,3 | 205,1 | 205,1 | 1.477,7 | 1.733 | |
2015 | 445,1 | 18,1 | 508,1 | 169,3 | 169,3 | 1.309,9 | 1.826 | ||
Dr. Klaus Miller | 2016 | 356,1 | 1,2 | 400,8 | 133,6 | 133,6 | 1.025,3 | 1.254 | |
2015 | 356,1 | 3,7 | 366,5 | 122,1 | 122,1 | 970,5 | 1.332 | ||
Dr. Michael Pickel | 2016 | 356,1 | 12,6 | 478,0 | 159,3 | 159,3 | 1.165,3 | 1.387 | |
2015 | 356,1 | 12,0 | 402,1 | 134,1 | 134,1 | 1.038,4 | 1.412 | ||
Roland Vogel | 2016 | 422,9 | 17,0 | 450,6 | 58,2 | 150,2 | 150,2 | 1.190,9 | 1.318 |
2015 | 422,9 | 14,8 | 372,5 | 38,6 | 124,2 | 124,2 | 1.058,6 | 1.402 | |
Gesamt | 2016 | 2.836,6 | 81,3 | 3.628,5 | 58,2 | 1.209,5 | 1.209,5 | 8.965,4 | 10.704 |
Gesamt | 2015 | 2.836,6 | 91,0 | 3.073,9 | 38,6 | 1.024,0 | 1.025,3 | 8.050,8 | 11.244 |
1 Zum Bilanzstichtag lag noch kein Organbeschluss über die erfolgsbezogene Vergütung für 2016 vor. Der Ausweis der variablen Vergütung erfolgt auf
Basis von Schätzungen und entsprechend gebildeten Rückstellungen.
2 Die Sachbezüge sind zu den für steuerliche Zwecke ermittelten Werten angesetzt worden. 3 Es wurden im Jahr 2016 für 2015 328,4 TEUR mehr variable Vergütung an die Vorstände gezahlt als zurückgestellt. 4 Angegeben ist der Nominalwert; volle oder teilweise Auszahlung erfolgt im Jahr 2020, abhängig von dem sich bis dahin entwickelnden Saldo in der Bonusbank. Es wurden im Jahr 2016 für 2015 insgesamt 109,5 TEUR mehr in die Bonusbank gestellt als ursprünglich zurückgestellt. 5 Angegeben ist der Nominalwert; es erfolgt eine automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung. Die Auszahlung des Gegenwerts erfolgt im Jahr 2021 zum dann maßgebenden Aktienkurs der Hannover Rück. Für die Zuteilung der Share-Awards 2015 wurden im Jahr 2016 109,5 TEUR höhere Nominalwerte als ursprünglich zurückgestellt zugrunde gelegt. 6 Für die Berechnung der Anzahl der Share Awards 2016 wurde der Xetra-Schlusskurs der Hannover Rück-Aktie per 30. Dezember 2016 (102,80 EUR) herangezogen. Die tatsächlich zuzuteilende Anzahl wird sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie in einem Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstagen nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung im März 2017 ergeben. Der anzusetzende Börsenkurs der Hannover Rück-Aktie hat sich bis zum Zuteilungsdatum (17. März 2016) der Share Awards für 2015 von 105,65 EUR (30. Dezember 2015) auf 97,64 EUR reduziert; hier sind nicht die im Geschäftsbericht 2015 geschätzten, sondern die tatsächlich zugeteilten Share- Awards für 2015 aufgeführt. |
In der folgenden Tabelle zeigen wir den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr.
Die Tabelle ist unabhängig von der Darstellung der Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 zu sehen.
Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des aktiven Vorstands | |||||||
Name in TEUR | Jahr | Ausgeübte ABR | Verände- stellung für ABR in 2016 | Auszahlung Share Awards | Verände- stellung Share Awards aus Vorjahren1 | Aufwand Share Awards zugeteilt im aktuellen | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2016 | 102,6 | -82,8 | 608,8 | -452,8 | 60,5 | 236,3 |
2015 | 380,4 | -338,8 | 0,0 | 633,4 | 79,8 | 754,8 | |
Sven Althoff3 | 2016 | 44,6 | -37,6 | 0,0 | 60,9 | 24,1 | 92,0 |
2015 | 63,6 | -40,8 | 0,0 | 131,8 | 41,0 | 195,6 | |
Claude Chèvre | 2016 | – | – | 56,5 | 106,6 | 40,0 | 146,6 |
2015 | – | – | 0,0 | 215,0 | 30,7 | 245,7 | |
Jürgen Gräber | 2016 | 89,2 | -72,0 | 427,3 | -308,7 | 34,3 | 170,1 |
2015 | 355,2 | -319,0 | 0,0 | 470,7 | 56,6 | 563,5 | |
Dr. Klaus Miller | 2016 | 14,9 | -12,0 | 329,3 | -171,9 | 48,4 | 208,7 |
2015 | 44,6 | -38,6 | 0,0 | 336,7 | 34,1 | 376,8 | |
Dr. Michael Pickel | 2016 | 80,3 | -64,8 | 326,2 | -142,3 | 71,3 | 270,7 |
2015 | 319,7 | -287,1 | 0,0 | 353,3 | 40,2 | 426,1 | |
Roland Vogel | 2016 | 44,6 | -36,0 | 389,7 | -332,6 | 26,1 | 91,8 |
2015 | 164,7 | -146,6 | 0,0 | 406,5 | 54,1 | 478,7 | |
Gesamt | 2016 | 376,3 | -305,2 | 2.137,8 | -1.240,8 | 304,7 | 1.272,7 |
Gesamt | 2015 | 1.328,2 | -1.170,9 | 0,0 | 2.547,4 | 336,5 | 3.041,2 |
1 Die Veränderung der Rückstellung für Share Awards aus den Vorjahren ergibt sich aus dem gesunkenen Börsenkurs der Hannover Rück-Aktie, der
beschlossenen Dividende für 2015, der Verteilung des Aufwands für Share Awards auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge sowie der
Auszahlung
der für 2011 zugeteilten Share Awards. 2 Der Aufwand für Share Awards ist auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge zu verteilen. Dadurch ergibt sich eine Differenz zum in der Tabelle der Gesamtbezüge aufgeführten Nominalwert. 3 Die Aufwände für ABR von Herrn Althoff beziehen sich auf seine Tätigkeit als Führungskraft bis 2014. |
In den folgenden beiden Tabellen zeigen wir die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2015 gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 – Tabelle 1 (Ziel- / Minimal- / Maximalvergütung als Nominalwerte) | |||||||||||||||||||||||
Gewährte Zuwendungen | Ulrich Wallin Vorstandsvorsitzender | Sven Althoff Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Claude Chévre Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Jürgen Gräber
Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied Koordinator weltweite Schaden-Rückversicherung | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | |||||||
Festvergütung | 596,4 | 596,4 | 596,4 | 596,4 | 280,0 | 280,0 | 280,0 | 280,0 | 380,0 | 380,0 | 380,0 | 380,0 | 445,1 | 445,1 | 445,1 | 445,1 | |||||||
Nebenleistungen | 14,8 | 14,2 | 14,2 | 14,2 | 14,8 | 15,6 | 15,6 | 15,6 | 12,8 | 13,6 | 13,6 | 13,6 | 18,1 | 7,1 | 7,1 | 7,1 | |||||||
Summe | 611,2 | 610,6 | 610,6 | 610,6 | 294,8 | 295,6 | 295,6 | 295,6 | 392,8 | 393,6 | 393,6 | 393,6 | 463,2 | 452,2 | 452,2 | 452,2 | |||||||
Einjährige variable Vergütung | 504,0 | 504,0 | 0,0 | 1.008,0 | 252,0 | 252,0 | 0,0 | 504,0 | 342,0 | 342,0 | 0,0 | 684,0 | 360,0 | 360,0 | 0,0 | 720,0 | |||||||
Mehrjährige variable Vergütung | 398,1 | 390,8 | -533,2 | 726,8 | 181,3 | 188,7 | -148,3 | 356,7 | 252,6 | 260,6 | -368,5 | 488,6 | 285,9 | 281,5 | -408,5 | 521,5 | |||||||
Bonusbank 2015 (20191)/ 2016 (20201) | 168,0 | 168,0 | -588,0 | 336,0 | 84,0 | 84,0 | -169,0 | 168,0 | 114,0 | 114,0 | -401,1 | 228,0 | 120,0 | 120,0 | -450,0 | 240,0 | |||||||
Share Awards 2015 (20201)/ 2016 (20211))2 | 168,0 | 168,0 | 0,0 | 336,0 | 84,0 | 84,0 | 0,0 | 168,0 | 114,0 | 114,0 | 0,0 | 228,0 | 120,0 | 120,0 | 0,0 | 240,0 | |||||||
Dividende Share Awards für 20143 | 62,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 13,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 24,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 45,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Dividende Share Awards für 2015 | 0,0 | 54,8 | 54,8 | 54,8 | 0,0 | 20,7 | 20,7 | 20,7 | 0,0 | 32,6 | 32,6 | 32,6 | 0,0 | 41,5 | 41,5 | 41,5 | |||||||
Summe | 1.513,3 | 1.505,4 | 77,4 | 2.345,4 | 728,1 | 736,3 | 147,3 | 1.156,3 | 987,4 | 996,2 | 25,1 | 1.566,2 | 1.109,1 | 1.093,7 | 43,7 | 1.693,7 | |||||||
Versorgungsaufwand4 | 167,1 | 144,2 | 144,2 | 144,2 | 750,6 | 37,4 | 37,4 | 37,4 | 150,1 | 150,1 | 150,1 | 150,1 | 109,2 | 95,1 | 95,1 | 95,1 | |||||||
Gesamtvergütung | 1.680,4 | 1.649,6 | 221,6 | 2.489,6 | 1.478,7 | 773,7 | 184,7 | 1.193,7 | 1.137,5 | 1.146,3 | 175,2 | 1.716,3 | 1.218,3 | 1.188,8 | 138,8 | 1.788,8 | |||||||
1 Jahr der Auszahlung 2 Maximalwert zum Zeitpunkt der Zuteilung, Auszahlungsbetrag abhängig vom Aktienkurs im Auszahlungsjahr und der bis dahin gezahlten Dividende. 3 Die Dividende bezieht sich bei Herrn Althoff auch auf Share Awards aus seiner Tätigkeit als Führungskraft bei der Hannover Rück. 4 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ |
Gewährte Zuwendungen | Dr. Klaus Miller Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Dr. Michael Pickel Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Roland Vogel Finanzvorstand | |||||||||||||
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in TEUR | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | ||||
Festvergütung | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 422,9 | 422,9 | 422,9 | 422,9 | ||||
Nebenleistungen | 3,7 | 1,2 | 1,2 | 1,2 | 12,0 | 12,6 | 12,6 | 12,6 | 14,8 | 17,0 | 17,0 | 17,0 | ||||
Summe | 359,8 | 357,3 | 357,3 | 357,3 | 368,1 | 368,7 | 368,7 | 368,7 | 437,7 | 439,9 | 439,9 | 439,9 | ||||
Einjährige variable Vergütung | 288,0 | 288,0 | 0,0 | 576,0 | 288,0 | 288,0 | 0,0 | 576,0 | 288,0 | 288,0 | 0,0 | 576,0 | ||||
Mehrjährige variable Vergütung | 226,9 | 223,1 | -328,9 | 415,1 | 227,4 | 224,2 | -327,8 | 416,2 | 230,4 | 224,8 | -303,2 | 416,8 | ||||
Bonusbank 2015 (20191)/ 2016 (20201) | 96,0 | 96,0 | -360,0 | 192,0 | 96,0 | 96,0 | -360,0 | 192,0 | 96,0 | 96,0 | -336,0 | 192,0 | ||||
Share Awards 2015 (2020 1)/ 2016 (20211))2 | 96,0 | 96,0 | 0,0 | 192,0 | 96,0 | 96,0 | 0,0 | 192,0 | 96,0 | 96,0 | 0,0 | 192,0 | ||||
Dividende Share Awards für 2014 | 34,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 35,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 38,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||
Dividende Share Awards für 2015 | 0,0 | 31,1 | 31,1 | 31,1 | 0,0 | 32,2 | 32,2 | 32,2 | 0,0 | 32,8 | 32,8 | 32,8 | ||||
Summe | 874,7 | 868,4 | 28,4 | 1.348,4 | 883,5 | 880,9 | 40,9 | 1.360,9 | 956,1 | 952,7 | 136,7 | 1.432,7 | ||||
Versorgungsaufwand4 | 87,3 | 89,0 | 89,0 | 89,0 | 147,1 | 123,4 | 123,4 | 123,4 | 62,8 | 53,8 | 53,8 | 53,8 | ||||
Gesamtvergütung | 962,0 | 957,4 | 117,4 | 1.437,4 | 1.030,6 | 1.004,3 | 164,3 | 1.484,3 | 1.018,9 | 1.006,5 | 190,5 | 1.486,5 | ||||
1 Jahr der Auszahlung 2 Maximalwert zum Zeitpunkt der Zuteilung, Auszahlungsbetrag abhängig vom Aktienkurs im Auszahlungsjahr und der bis dahin gezahlten Dividende. 3 Die Dividende bezieht sich bei Herrn Althoff auch auf Share Awards aus seiner Tätigkeit als Führungskraft bei der Hannover Rück. 4 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ |
Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 – Tabelle 2 (Barzuflüsse in 2015 und 2016) |
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Zufluss | Ulrich Wallin Vorstandsvorsitzender | Sven Althoff Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Claude Chévre Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Jürgen Gräber Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied Koordinator weltweite Schaden-Rückversicherung |
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in TEUR | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festvergütung | 596,4 | 596,4 | 280,0 | 280,0 | 380,0 | 380,0 | 445,1 | 445,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nebenleistungen | 14,8 | 14,2 | 14,8 | 15,6 | 12,8 | 13,6 | 18,1 | 7,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 611,2 | 610,6 | 294,8 | 295,6 | 392,8 | 393,6 | 463,2 | 452,2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung1 | 649,2 | 717,6 | 199,3 | 362,4 | 399,0 | 463,8 | 500,4 | 534,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung | 613,4 | 916,2 | 63,6 | 44,6 | 21,6 | 173,8 | 518,7 | 676,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bonusbank 2011/2012 | 233,0 | 204,8 | 0,0 | 0,0 | 21,6 | 117,3 | 163,5 | 159,5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Share Awards 2011 | 0,0 | 608,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 56,5 | 0,0 | 427,3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2009 (2013-20192) | 72,7 | 0,0 | 14,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 87,6 | 0,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2010 (2015-20203) | 307,7 | 102,6 | 49,0 | 16,3 | 0,0 | 0,0 | 267,6 | 89,2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2011 (2016 – 20214) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 28,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 1.873,8 | 2.244,4 | 557,7 | 702,6 | 813,4 | 1.031,2 | 1.482,3 | 1.662,8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versorgungsaufwand5 | 167,1 | 144,2 | 750,6 | 37,4 | 150,1 | 150,1 | 109,2 | 95,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtvergütung | 2.040,9 | 2.388,6 | 1.308,3 | 740,0 | 963,5 | 1.181,3 | 1.591,5 | 1.757,9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 Es handelt sich jeweils um die Zahlung der variablen Vergütung für das Vorjahr. Vergütungen für Konzernmandate, die für die variable Vergütung
angerechnet werden, fließen im Jahr der Entstehung. Über den endgültigen Auszahlungsbetrag für das Geschäftsjahr 2016 beschließt der Aufsichtsrat
der Gesellschaft erst nach Aufstellung des Vergütungsberichts. 2 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden 2009 zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit vom Vorstand frei wählbar bis 31. Dezember 2019 in folgenden Tranchen: 40 % ab 2012, 60 % ab 2013, 80 % ab 2014, 100 % ab 2015 3 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden 2010 zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit vom Vorstand frei wählbar bis 31. Dezember 2020 in folgenden Tranchen: 60 % ab 2015, 80 % ab 2016, 100 % ab 2017 4 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden Herrn Althoff 2011 als Führungskraft zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit frei wählbar bis 31. Dezember 2021 in folgenden Tranchen: 60 % ab 2016, 80 % ab 2017, 100 % ab 2018 5 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ Der Versorgungsaufwand 2015 beinhaltet für Herrn Althoff nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand in Höhe von 704,5 TEUR. |
Zufluss | Dr. Klaus Miller Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Dr. Michael Pickel Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Roland Vogel Finanzvorstand | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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in TEUR | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festvergütung | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 356,1 | 422,9 | 422,9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nebenleistungen | 3,7 | 1,2 | 12,0 | 12,6 | 14,8 | 17,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 359,8 | 357,3 | 368,1 | 368,7 | 437,7 | 439,9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung1 | 384,0 | 390,0 | 396,0 | 413,4 | 379,1 | 430,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung | 170,6 | 461,5 | 444,4 | 523,8 | 313,8 | 560,3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bonusbank 2011/2012 | 126,0 | 117,3 | 124,8 | 117,3 | 149,1 | 126,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Share Awards 2011 | 0,0 | 329,3 | 0,0 | 326,2 | 0,0 | 389,7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2009 (2013-20192) | 0,0 | 0,0 | 78,8 | 0,0 | 30,9 | 0,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2010 (2015-20203) | 44,6 | 14,9 | 240,8 | 80,3 | 133,8 | 44,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2011 (2016 – 20214) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 914,4 | 1.208,8 | 1.208,5 | 1.305,9 | 1.130,6 | 1.430,3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versorgungsaufwand5 | 87,3 | 89,0 | 147,1 | 123,4 | 62,8 | 53,8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtvergütung | 1.001,7 | 1.297,8 | 1.355,6 | 1.429,3 | 1.193,4 | 1.484,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 Es handelt sich jeweils um die Zahlung der variablen Vergütung für das Vorjahr. Vergütungen für Konzernmandate, die für die variable Vergütung
angerechnet werden, fließen im Jahr der Entstehung. Über den endgültigen Auszahlungsbetrag für das Geschäftsjahr 2016 beschließt der Aufsichtsrat
der Gesellschaft erst nach Aufstellung des Vergütungsberichts. 2 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden 2009 zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit vom Vorstand frei wählbar bis 31. Dezember 2019 in folgenden Tranchen: 40 % ab 2012, 60 % ab 2013, 80 % ab 2014, 100 % ab 2015 3 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden 2010 zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit vom Vorstand frei wählbar bis 31. Dezember 2020 in folgenden Tranchen: 60 % ab 2015, 80 % ab 2016, 100 % ab 2017 4 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden Herrn Althoff 2011 als Führungskraft zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit frei wählbar bis 31. Dezember 2021 in folgenden Tranchen: 60 % ab 2016, 80 % ab 2017, 100 % ab 2018 5 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ Der Versorgungsaufwand 2015 beinhaltet für Herrn Althoff nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand in Höhe von 704,5 TEUR. |
Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben führt. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien, sind diese im Geschäftsbericht der Hannover Rück SE aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate in Konzerngesellschaften und gesellschaftsgebundene Mandate werden bei der Auszahlung der variablen Tantieme abgezogen und sind nachrichtlich in der tabellarischen Übersicht der Gesamtbezüge gesondert dargestellt.
Die Verträge der Vorstandsmitglieder mit einer Erstbestellung vor 2009 beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen festen jährlichen Bezüge errechnet (Defined Benefit). Das Zielruhegeld beträgt max. 50 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs bei vertragsgemäßem Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres. In Verbindung mit der ab 2011 gültigen Vergütungsstruktur wurde ein nicht ruhegehaltsfähiger Festvergütungsbestandteil eingeführt.
Für Vorstandsmitglieder mit einer Bestellung ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System (Defined Contribution) beruhen.
Eine lebenslange Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente berechnet sich nach dem Stichtagsalter (Jahr des Stichtages abzüglich Geburtsjahr) und dem Finanzierungsbeitrag am Stichtag. Der jährliche Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe eines vertraglich festgelegten Prozentsatzes des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche Bezüge zum vertraglich festgelegten Stichtag) von der Gesellschaft geleistet.
In beiden Vertragsvarianten (Defined Benefit und Defined Contribution) werden unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezugs anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder Beendigung des Dienstvertrags vor dem 65. Lebensjahr).
Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrags, hat der überlebende Ehepartner, ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder, Anspruch auf Fortzahlung des monatlichen Festgehalts für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Stirbt das Vorstandsmitglied nach Beginn der Ruhegeldzahlung, wird dem überlebenden Ehepartner und ersatzweise den unterhaltsberechtigten Kindern für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate das Ruhegehalt fortgezahlt.
Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, das das Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes dienstunfähig geworden wäre.
Waisengeld wird in Höhe von 15 %, bei Vollwaisen in Höhe von 25 % (entgehaltsbezogen) bzw. 30 % (beitragsorientiert) des Ruhegeldes gewährt, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat oder bezogen hätte, wenn der Pensionsfall aufgrund von dauernder Arbeitsunfähigkeit eingetreten wäre.
Für Anpassungen der Ruhe-, Witwen- und Waisengelder werden folgende Parameter herangezogen: der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verträge ab 2001) oder der Preisindex für die Lebenshaltungskosten der Vier-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen (Verträge 1997 – 2000).
Laufende Renten auf Basis der ab 2009 erteilten Zusagen (beitragsorientierte Zusage) werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrags erhöht.
Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen, für die 16 (16) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,6 Mio. EUR (1,5 Mio. EUR). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder beträgt insgesamt 25,3 Mio. EUR (25,0 Mio. EUR).
Ruhegeldzusagen | ||||||
Name
in TEUR | Geschäftsjahr | erreichbare Jahresrente (65. LJ) | DBO 31.12. | Personalaufwand | Jährlicher Finanzierungsbeitrag1 | Prämie |
---|---|---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2016 | 229,1 | 5.370,1 | 144,2 | – | – |
2015 | 229,1 | 4.532,7 | 167,1 | – | – | |
Sven Althoff2,3 | 2016 | 92,2 | 1.185,3 | 37,4 | 25% | 70,0 |
2015 | 91,9 | 898,9 | 750,6 | 25% | 42,1 | |
Claude Chèvre4 | 2016 | 118,4 | 731,7 | – | 39,5% | 150,1 |
2015 | 118,1 | – | – | 39,5% | 150,1 | |
Jürgen Gräber | 2016 | 182,5 | 3.731,1 | 95,1 | – | – |
2015 | 162,8 | 3.094,8 | 109,2 | – | – | |
Dr. Klaus Miller4 | 2016 | 53,3 | 557,8 | – | 25% | 89,0 |
2015 | 53,0 | – | – | 25% | 87,3 | |
Dr. Michael Pickel | 2016 | 135,5 | 2.509,2 | 123,4 | – | – |
2015 | 129,0 | 1.875,6 | 147,1 | – | – | |
Roland Vogel 2,5 | 2016 | 94,3 | 1.623,5 | 53,8 | 25% | 105,7 |
2015 | 94,0 | 1.524,2 | 62,8 | 25% | 103,7 | |
Gesamt | 2016 | 905,3 | 15.708,7 | 453,9 | 414,8 | |
Gesamt | 2015 | 877,9 | 11.926,2 | 1.236,8 | 383,2 | |
1 Prozentsatz vom versorgungsfähigen Einkommen (feste jährliche Bezüge zum vertraglich festgelegten Stichtag) 2 Den Herren Althoff und Vogel wurde durch deren Betriebszugehörigkeit vor ihrer Vorstandsbestellung die erstmalige Versorgungszusage vor 2001 erteilt, dadurch ergibt sich der erdiente Anteil der Unterstützungskassenzusage als ratierlicher Anteil (im Verhältnis [aktuell erreichte Dienstjahre ab Eintritt] / [erreichbare Dienstjahre ab Eintritt bis Endalter]) der Entleistung. Der Bewertungsansatz nach IAS.19 ist dadurch „Defined Benefit“. Die dargestellten Werte beinhalten die Anwartschaften vor Bestellung zum Vorstand, die gemäß Beschluss des Aufsichtsrats der Gesellschaft von der Vorstands- Versorgungszusage unberührt bleiben sollen. 3 Der Personalaufwand 2015 beinhaltet nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand in Höhe von 704,5 TEUR. Der Garantiezins beträgt 3,25 %. 4 Die Bewertung nach IAS.19 erfolgte zum 31. Dezember 2016 erstmals als „Defined Benefit“-Zusage. Der Garantiezins beträgt 2,25 % 5 Der Garantiezins beträgt 3,25 %. |
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