Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen hat sich die Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen hat sich die Hannover Rück SE zusätzlich eigene Geschäftsgrundsätze auferlegt, die konzernweit als Mindeststandards Verwendung finden. Sie stellen neben der Unternehmensstrategie und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein integres Verhalten aller Mitarbeiter der Hannover Rück auf und sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Die darin formulierten Regeln entsprechen den hohen ethischen und rechtlichen Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten. Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es unser Anspruch, sowohl bei strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft stets höchste ethische und rechtliche Standards zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von.
Die strategische Ausrichtung der Hannover Rück auf Nachhaltigkeit stellt einen wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Ziel ist es, wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis eines erfolgsorientierten Geschäftsmodells im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft sowie unter Beachtung des Schutzes der Umwelt und der Schonung der natürlichen Ressourcen zu erzielen. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung unserer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie und auf der Basis einer Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie für die Jahre 2015 – 2017 an die sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie definiert vier Handlungsfelder und benennt konkrete Ziele und Maßnahmen, die es im Strategiezyklus umzusetzen gilt.
So streben wir die weitmöglichste Reduzierung von Treibhausgas- Emissionen an, die durch unsere tägliche Geschäftstätigkeit erzeugt werden, um unserem Ziel der CO2-Neutralität näherzukommen. Des Weiteren haben wir strategische Grundsätze zur Personalarbeit festgeschrieben, da wir in unseren Mitarbeitern einen entscheidenden Faktor für den Erfolg unseres Unternehmens sehen. Neben der Qualifikation und Leistungsbereitschaft zählt ein hohes Maß an Vielfalt zu den Grundpfeilern unserer erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Das im Jahr 2012 implementierte Mentoring-Programm beispielsweise führt Mitarbeiterinnen mit erfahrenen Führungskräften zu einem zielgerichteten, regelmäßigen Austausch zusammen und soll den Mitarbeiterinnen die Möglichkeit geben, ihren weiteren Werdegang aktiv zu gestalten. Im Aufsichtsrat der Hannover Rück SE waren im Berichtsjahr drei weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Auch ist eine Frau Mitglied Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Ausführliche Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf unserer Website.
Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst war der Aufsichtsrat der Gesellschaft verpflichtet bis zum 30. September 2015 festzulegen, welcher Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. Juni 2017 angestrebt wird. Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des Bestellungszeitraums des Aufsichtsrats sowie der laufenden Vorstandsmandate und -dienstverträge beschlossen, innerhalb des genannten Zeitraums – ohne Präjudiz für mögliche anlassbezogene anderweitige Entscheidungen zu gegebener Zeit – eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 30 % und für den Vorstand von voraussichtlich weiterhin Null festzulegen. Im Falle einer anlassbezogenen, heute nicht absehbaren Neubestellung eines Vorstandsmitglieds wird der Aufsichtsrat bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation einer möglichen weiblichen Kandidatin den Vorzug geben. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Gesellschaft mit selbiger Fristsetzung eine Zielgröße von 16,8 % festgesetzt.