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Darlehen an Organmitglieder und Haftungsverhältnisse

Zur Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten bedarf die Gewährung von Krediten der Hannover Rückversicherung AG an Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie ihrer Angehörigen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Im Jahr 2010 bestanden keine Darlehensverhältnisse mit Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Hannover Rückversicherung AG, darüber hinaus bestanden für Organmitglieder keine Haftungsverhältnisse.

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