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Corporate Governance

Die Prinzipien einer verantwortungsbewussten und guten Unternehmensführung stellen den Kern unserer Corporate- Governance-Grundsätze dar (http://www.hannover-rueck.de/resources/cc/generic/CGprinciples-d.pdf). Zielsetzung unserer Bemühungen im Bereich Corporate Governance ist es, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erreichen und durch einen jederzeit integren Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Auf dieser Basis unterstützt die Hannover Rück die im DCGK formulierten Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle und erkennt sie als Leitlinie ihrer Aktivitäten an.

Wie in den Vorjahren musste sich die Gesellschaft auch im zurückliegenden Jahr im Bereich Corporate Governance auf verschiedene neue Gesetze und Verordnungen einstellen. Allein im Bereich der Vorstandsvergütung wurden auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen verabschiedet, z. B. das Gesetz und die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen, die Versicherungs-Vergütungsverordnung (Vers-VergV), die Verlautbarungen des Financial Stability Board oder des Basel Committee on Banking Supervision. Darüber hinaus wurde auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) neu gefasst und die Empfehlungen und Anregungen überarbeitet.

Der Kodex Report 2010 des unabhängigen Berlin Center of Corporate Governance zur Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Kodex belegt, dass die Hannover Rück bei der Beachtung der Regeln des DCGK wie in den Vorjahren erneut einen Spitzenplatz unter den im DAX und MDAX vertretenen Unternehmen einnimmt. Auf Basis des der Untersuchung zugrunde gelegten Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 hat die Hannover Rück mit einer Abweichung 98,8 % der Kodexempfehlungen erfüllt und übertrifft damit den Erfüllungsgrad sowohl der DAX- wie MDAX-Unternehmen signifikant. DAX- wie MDAX-Unternehmen erfüllten im Durchschnitt 79 bzw. 74,7 der 82 Empfehlungen und erreichten damit Zustimmungsquoten von 96,3 % bzw. 90,9 %.

Allein der überdurchschnittliche Befolgungsgrad belegt den hohen Stellenwert, den eine gute Unternehmensführung und -kontrolle im Sinne einer zeitgemäßen Corporate Governance bei Hannover Rück einnehmen. Sie ist gelebte Selbstverständlichkeit und nicht auf die starre Einhaltung formeller Regeln begrenzt. Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich immer wieder zeitnah mit den sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen, sodass aktuelle gesetzliche Entwicklungen zügig Eingang in die unternehmensinternen Kodifizierungen finden. Vor diesem Hintergrund wurde mit Blick auf die Neufassung des DCGK im Berichtsjahr die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einer gründlichen Überarbeitung unterzogen, bei der die Kodexempfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.1) im Mittelpunkt der Beratung standen. So legte der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung fest, dass angestrebt wird, dass mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind. Weiterhin wurden die Anforderungen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat hinsichtlich der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen (Sachkunde) präzisiert. Sachkunde wird dabei verstanden als „fundiertes Branchenwissen verbunden mit einem grundlegenden Verständnis der internationalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie Fach- und Methodenwissen“. Weiterhin verpflichten sich die Aufsichtsratsmitglieder, darauf zu achten, dass ihnen für die Wahrnehmung des Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht und sie die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich vornehmen. Hierbei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Auch die Kodexempfehlung zur Absenkung der maximalen Anzahl von Aufsichtsratsmandaten in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften von fünf auf drei wurde in die Geschäftsordnung aufgenommen.

Das Aufsichtsratsplenum befasste sich erstmals auch mit der konkreten Bemessung der Performancetantiemen der Mitglieder des Vorstands und setzte die Gesamtvergütung einzelner Vorstandsmitglieder fest. Großen Raum nahmen auch die Neuregelung des Systems der Vorstandsvergütungen und die Anpassung der Vorstands-Dienstverträge ein. Diese Neuregelung war aufgrund der oben genannten geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen geboten.

Die Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder zur Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit wurde dem Aufsichtsrat in anonymisierter und aggregierter Form unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit in der Sitzung am 10. März 2010 vorgestellt. Als ein Ergebnis dieser Befragung ist festzuhalten, dass die Berichterstattung aus den Aufsichtsratsausschüssen im Plenum intensiviert werden soll. Die Berichterstattung erfolgt künftig regelmäßig in einem separaten Tagesordnungspunkt.

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