3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.1 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr 2009 hat die Hannover Rück den bilanziellen Ausweis eines Lebensrückversicherungsvertrages mit einem US-amerikanischen Zedenten korrigiert. Nach den anzuwendenden US GAAP-Vorschriften (FASB ASC 340–30) sind bei diesem Vertrag bestimmte versicherungstechnische Aktiva und Passiva in der Bilanz saldiert darzustellen. Diese Saldierung wurde im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 unterlassen.
Den Regelungen des Standards IAS 8 folgend, haben wir daher die Vergleichszahlen im vorliegenden Konzernabschluss angepasst. Die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2008. Gegenüber den ursprünglich ausgewiesenen Werten verringern sich die Bilanzpositionen „Depotforderungen“ und „Depotverbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften“ um jeweils 511,0 Mio. EUR.
Das oben genannte Vertragsverhältnis begann am 1. Oktober 2008. Die Korrektur hat daher keine Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres 2008 oder auf Bilanzen von Berichtsperioden vor dem Jahr 2008.