Änderung der Vorstandsvergütung ab 2010
Mit Blick auf § 87 Abs. 1 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung befasste sich das Aufsichtsratsplenum erstmals mit der Überprüfung der Festbezüge einzelner Vorstandsmitglieder. Unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage wurde zudem die Ergebnistantieme für Vorstandsmitglieder neu strukturiert und die Bedingungen des Aktienoptionsplans wurden für die Mitglieder des Vorstands den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
| Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung ab 1. Januar 2010 | |||
|---|---|---|---|
| Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/ Parameter | Voraussetzung für Zahlung | Auszahlung |
| Grundvergütung, Sachbezüge, Nebenleistungen | |||
| Grundbezüge Sachbezüge/Nebenleistungen (Dienstwagen, Versicherungen) |
Funktion Verantwortung Dauer der Vorstandszugehörigkeit |
Vertragliche Regelungen | Monatlich |
| Kurzfristige Vergütungskomponente | |||
| Performancetantieme | Individueller Beitrag zum Gesamtergebnis Führungskompetenz Innovationskompetenz Unternehmerische Kompetenz Erreichen der persönlichen Ziele |
Erreichung der Ziele | Einmal jährlich im darauf folgenden Jahr |
| Mittelfristige Vergütungskomponente | |||
| Ergebnistantieme | Earnings per share (EPS), berechnet auf einem rollierenden Drei-Jahres-Durchschnitt, x indvidueller EPS-Grundbetrag (gestaffelt nach Verantwortungsbereich und Berufserfahrung), maximiert auf das 1,5-fache des durchschnittlichen Ziel-EPS der letzten drei Geschäftsjahre | Vertragliche Regelung | Einmal jährlich im darauf folgenden Jahr |
| Aktienoptionsplan | |||
| Langfristiger Incentive-Plan (Aktienwertbeteiligungsrechte/ ABR) |
Internes Erfolgskriterium (das vom Aufsichtsrat festgelegte Zielergebnis, ausgedrückt in „diluted earnings per share“ nach IAS 33) Externes Erfolgskriterium (Entwicklung des Aktienkurses im Zuteilungsjahr im Verhältnis zum ABN Amro Global Reinsurance Index) |
Ausübung der ABR | Im 5. Jahr nach Ablauf des Zuteilungsjahres (max. 60 %), im 6. und 7. Jahr jeweils max. 20 % |
| Altersversorgung | |||
| Pensionsanwartschaft | Grundvergütung Dienstjahre im Vorstand |
Pensionierung, Versorgungsfall, vorzeitige Beendigung oder Nichtverlängerung des Dienstvertrags unter bestimmten Voraussetzungen | – |
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 4. November 2009 mit der Neuordnung der Ergebnistantieme befasst. So wurden für das Geschäftsjahr 2010 unter anderem die Berechnung des „Ergebnis je Aktie/Earnings per Share (EPS)“ auf einem rollierenden Drei-Jahres-Durchschnitt, die Maximierung der Ergebnistantieme auf das 1,5-fache des durchschnittlichen Ziel-EPS der letzten drei Geschäftsjahre (Cap) und der Wegfall des garantierten Teils der Ergebnistantieme beschlossen.
Ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Sitzung für die ab dem Zuteilungsjahr 2010 zu gewährenden ABR die Verlängerung der Wartezeit von zwei auf vier Jahre für den Vorstand beschlossen. Nach Ablauf dieser Wartezeit sind maximal 60 Prozent der für ein Zuteilungsjahr zugeteilten ABR ausübbar. Die Wartezeit für jeweils weitere 20 Prozent der für dieses Zuteilungsjahr zugeteilten ABR beträgt jeweils ein weiteres Jahr. Nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Zuteilungszeitpunkt verfallen die ABR, sofern sie nicht ausgeübt wurden.
In der Tabelle unter Vergütung des Vorstands geben wir einen Überblick über die zukünftige Struktur der Vorstandsvergütung.