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Corporate Governance Bericht

Die Hannover Rück hatte in den Vorjahren allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen. Dabei wird es in diesem Jahr bleiben, soweit es um den Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 geht. Bei der Umsetzung des Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 weichen wir in einem Punkt ab. Hierbei handelt es sich um die anlässlich der letzten Kodexüberarbeitung eingeführte Empfehlung, bei Neuabschluss oder Verlängerung von Vorstandsverträgen ein Abfindungs-Cap zu berücksichtigen. Die Begründung hierfür entnehmen Sie bitte der in diesem Bericht enthaltenen Entsprechenserklärung.

Eine unabhängige Studie des Berlin Center of Corporate Governance zur Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Kodex belegt, dass die Hannover Rück bei der Beachtung der Regeln des DCGK wie in den Vorjahren erneut einen Spitzenplatz unter den im MDax vertretenen Unternehmen einnimmt. Durchschnittlich wurden von den MDax-Unternehmen nur knapp 74 der 80 Soll-Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 erfüllt, womit die Zustimmungsquote unverändert bei 92,4 % lag.

Wie wir bereits im Vorjahr an dieser Stelle dargelegt haben, ist gute Unternehmensführung und -kontrolle im Sinne einer zeitgemäßen Corporate Governance bei Hannover Rück nach wie vor gelebte Selbstverständlichkeit. Dies wird schon daraus deutlich, dass sich Vorstand und Aufsichtsrat immer wieder zeitnah mit den sich wandelnden relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen befassen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen zügig Eingang in die unternehmensinternen Kodifizierungen finden. So wurden die Geschäftsgrundsätze der Gesellschaft einer gründlichen Überarbeitung unterzogen, um die sehr gute Reputation der Hannover Rück zu wahren und durch das Anlegen hoher Standards das Erscheinungsbild in der Wahrnehmung unserer Aktionäre, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit nachhaltig und vor allem positiv zu prägen.

Mit Blick auf das Thema Compliance hatten wir Sie im letzten Jahr darüber informiert, dass im Vorstand und im Bilanzausschuss des Aufsichtsrats eine explizite Zuständigkeit für dieses Thema verankert wurde. Seitdem informiert der Vorstand den Bilanzausschuss regelmäßig in ausführlichen Berichten über aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in diesem Bereich. Ziel der Bemühungen ist es, jedwede Gesetzesverstöße zu verhindern und ein integres Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters oder Organmitglieds der Hannover Rück zu gewährleisten, gleichgültig, ob es sich dabei um Fragen des Kartellrechts, der Einhaltung nationaler wie internationaler Embargobestimmungen oder der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung handelt.

Die von der Kodex-Kommission am 6. Juni 2008 gefassten Beschlüsse zur Weiterentwicklung des Kodex im Bereich der Vorstandsvergütung nahmen in den Diskussionen des Aufsichtsrats breiten Raum ein. Dabei wurde vereinbart, der Empfehlung in Ziffer 4.2.2 Abs. 1 DCGK zu entsprechen. Demzufolge wird das Aufsichtsratsplenum in seiner ersten Sitzung im Jahr 2009 über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen und es anschließend regelmäßig überprüfen.

Die beschriebenen Aktivitäten belegen den hohen Stellenwert, den Vorstand und Aufsichtsrat dem Thema Corporate Governance einräumen. Zielsetzung all dieser Bemühungen ist es, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erreichen und das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen zu stärken und dauerhaft zu festigen. Auf dieser Basis unterstützt die Hannover Rück die im DCGK formulierten Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle und erkennt sie als Leitlinie ihrer Aktivitäten an.

Im zurückliegenden Jahr haben wir der Kommunikation mit dem Finanzmarkt erneut große Aufmerksamkeit gewidmet und in beachtlichem Umfang Investor-Relations-Aktivitäten entfaltet. Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Geschäftsbericht im Kapitel „Die Hannover Rück-Aktie“.

Vergütungsbericht für den Vorstand und individualisierter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziffern 4.2.5 und 5.4.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Angaben zu diesen Punkten sind im Vergütungsbericht aufgeführt.

Wertpapiertransaktionen gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex

Hinsichtlich dieser Angaben verweisen wir ebenfalls auf den Vergütungsbericht.

Anteilsbesitz gemäß Ziffer 6.6 Deutscher Corporate Governance Kodex

Auch die Angaben zu diesem Punkt sind im Vergütungsbericht aufgeführt.

Aktienorientierte Vergütung gemäß Ziffer 7.1.3 Deutscher Corporate Governance Kodex

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Ziffer 8.3 des Anhangs sowie die Vorstandsmitglieder betreffend im Vergütungsbericht.